Bebauungsplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan " Wohnbebauung Am Damm" in Schleife

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2022 bis 09.12.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 bauGB

I. Bebauungsplan

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

  1. Der Gemeinderat hat am 04.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 22.09.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 22.09.2022 wurden gebilligt.
  1. Der Bebauungsplan „Wohnbebauung am Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 22.09.2022 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

vom 03.11.2022 bis zum 09.12.2022

in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

während folgender Zeiten:

       Montag            8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

       Dienstag          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

       Mittwoch          8.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15.30 Uhr

       Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

       Freitag             8.00 – 11.00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2] Baugrundgutachten GA 18/043 von GMB GmbH 19.11.2018

[3] Artenschutzfachbeitrag von Dr. rer. nat. M. Ritz vom 07.01.2019

[4] Schalltechnisches Gutachten der IDU vom 27.01.2022

[5] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB

  • Landesdirektion Sachsen – Raumordnung vom 01.03.2021
  • Regionaler Planungsverband vom 10.02.2021
  • Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter 17.03.2021
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2021
  • Sächsisches Oberbergamt vom 24.02.2021
  • Landesamt für Archäologie vom 18.02.2021
  • Landesamt für Denkmalpflege vom 04.02.2021
  • LEAG vom 09.03.2021
  • Deutscher Wetterdienst vom 05.03.2021
  • Polizeidirektion Görlitz vom 18.03.2021
  • Industrie und Handelskammer Dresden vom 19.03.2021
  • Stadtwerke Weißwasser vom 15.03.2021

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1]; [2]; [5] (SN - Landesdirektion Sachsen – Raumordnung vom 01.03.2021, SN - Regionaler Planungsverband vom 10.02.2021, SN - Landratsamt Görlitz – Kreisentwicklung vom 17.03.2021, SN - Sächsisches Oberbergamt vom 24.02.2021, LEAG vom 09.03.2021, SN - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2021, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 11.03.2021, SN - Stadtwerke Weißwasser vom 15.03.2021)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Oberflächennahe Rohstoffe, Bergbau, Flächennutzung, Versickerung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1] und [5] (SN – Deutscher Wetterdienst vom 05.03.2021)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben und den Tagebau, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und [5] (SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 11.03.2021, SN - Landratsamt Görlitz - Kreisforstamt vom 18.02.2021)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Waldinanspruchnahme, Waldabstand, Waldfunktionen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1]; [3] und [5] (SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 11.03.2021 und SN - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2021)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fische, Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Natura 2000, Artenschutz, Schutzgebiete, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1]; [4] und [5] (SN - Landesdirektion Sachsen – Raumordnung vom 01.03.2021, SN – Regionaler Planungsverband vom 10.02.2021, SN - Landratsamt Görlitz – Kreisentwicklung vom 17.03.2021, SN - Landratsamt Görlitz - Gesundheitsamt vom 16.03.2021, SN - Landratsamt Görlitz - Behindertenbeauftragte vom 09.03.2021, Industrie und Handelskammer Dresden vom 19.03.2021, SN - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2021, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 11.03.2021 und Polizeidirektion Görlitz vom 18.03.2021)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, stillgelegter Tagebau Trebendorfer Felder (Bergbau), Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Trinkwasser, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [5] (SN – Landesamt für Archäologie vom 18.02.2021, SN - Landesamt für Denkmalpflege vom 04.02.2021)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Jörg Funda                                                                                Schleife, 26.10.2022
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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