Der Gemeinderat der Gemeinde Königswalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2022 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal, (Stand 05/2022) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand 05/2022) gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Stand 05/2022) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (05/2022) liegen zu jedermanns Einsicht im Gemeindeamt, Jöhstädter Str. 5, 09471 Königswalde im Zimmer 1
in der Zeit vom 27.06.2022 bis 29.07.2022
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Stellungnahmen können auch per E-Mail an seidler@koenigswalde.net eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Flächennutzungsplan werden für das gesamte Gebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt sowie voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht ist nach BauGB Bestandteil des der Flächennutzungsplanänderung und nimmt am kompletten Verfahren teil. Er legt die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes entsprechend dem Stand des Verfahrens dar und ist damit Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung.
Folgenden, wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls ausgelegt:
Umweltbezogene Stellungnahmen
7. Landestalsperrenverwaltung, VE 19.10.2021
8. Planungsverband Region Chemnitz, VE: 13.10.2021
9. Landratsamt Erzgebirgskreis, VE: 12.11.2021
20. Regionalbauernverband Erzgebirge e.V., VE: 03.11.2021
22. NABU, VE: 09.11.2021
23. NASA, VE: 09.11.2021
24. Grüne Liga, VE: 09.11.2021
26. Sächsischer Heimatschutz e.V., VE 11.11.2021
28. Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“, VE: 30.09.2021
Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.
Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.
Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Königswalde, den 17.06.2022