Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2021 bis 03.12.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung zur Bebauungsplanung "Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West" gemäß §3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 PlanSiG

 

Bebauungsplan

- Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2021 nach § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“ zur Aufstellung beschlossen.
  2. Nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 PlanSiG ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung Teil C, jeweils in der Fassung vom 15.10.2021, liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

    vom 01.11.2021 bis zum 03.12.2021

    in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02059 Schleife

    während folgender Zeiten:
    Dienstag          09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag     09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

    Freitag             09.00 - 11.00 Uhr

Die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“ sind ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Schleife https://www.schleife-slepo.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“ können bis zum 03.12.2021 schriftlich oder per E-Mail an post@schleife-slepo.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schleife abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art.6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Jörg Funda
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung + textl. Festsetzungen (Vorentwurf)
  • Begründung

Informationen

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