Bebauungsplan Stadt Waldenburg Öffentliche Auslegung

Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum" Oberwiera

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.09.2020 bis 14.10.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 den Entwurf zur Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeindezentrum“ in Oberwiera mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 14.09.2020 bis 14.10.2020

im Gemeindeamt,  Hauptstraße 19, 08396 Oberwiera

während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt.

Montag 9-12 Uhr
Dienstag 9-18 Uhr
Donnerstag 9-16 Uhr
Freitag 9-11 Uhr

Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Gemeindeamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird auf die aktuell gültigen Hygieneschutzregularien hingewiesen, welche dringend einzuhalten sind. 

Postanschrift:   Gemeindeamt Oberwiera, Hauptstraße 19, 08396 Oberwiera

E-Mail:              info@gemeindeoberwiera.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeindeoberwiera.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Oberwiera, den 02.09.2020

gez. Holger Quellmalz
        Bürgermeister

Kontaktperson

Hr. Rietze

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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