Bekanntmachung des Beschlusses der Ergänzungssatzung „Ottendorfer Straße“, Stand 08/2018, ergänzt 01/2019, Gemeinde Claußnitz, Ortsteil Röllingshain
Der Gemeinderat der Gemeinde Claußnitz hat mit Beschluss vom 14.01.2019 (Beschluss Nr. 02/19) die Ergänzungssatzung „Ottendorfer Straße“ Stand August 2018, ergänzt Januar 2019 beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §§ 34 Abs. 6 Satz 2, 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung mit der dazugehörigen Begründung bei der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Bauamt, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel im Abwägungsvorgang gemäß § 214 Abs. 3 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Claußnitz, den 29.01.2019
Gemeinde Claußnitz
Hermsdorf
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Claußnitz
Burgstädter Straße 52
09236 Claußnitz
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Fax 037202-80624
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