Bekanntmachung der Gemeinde Oppach Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ Der Gemeinderat Oppach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2020 mit Beschluss Nr. 9/2020/GR den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ in der Fassung von Februar 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB be-schlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf-gestellt. Das Plangebiet der 3. Änderung hat eine Größe von 1,6 ha und umfasst die Flurstücke 1823/3, 1826/8 und 1826/9 sowie teilweise 1826/5, 1826/10 und 1826/12 der Gemarkung Oppach. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Ergänzung und Nutzungskonkretisierung der Gewerbeflächen östlich der Brunnenstraße im Gewerbegebiet „Wassergrund“ der Gemeinde Oppach. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Fest-setzungen (Planteil A und B) sowie der Begründung, findet im Zeitraum vom 10.03.2020 bis einschließlich 10.04.2020 in der Gemeindeverwaltung Oppach, Zimmer 1.1, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach, während folgender Dienstzeiten statt: Di 09:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Do 09:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oppach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege-bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Internet unter www.oppach.de sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar. Ort, Datum Bürgermeisterin
Frau Gottschalk 035872/383-16