Bebauungsplan Stadt Lößnitz Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ in der Fassung vom 05/2020 der Stadt Lößnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.07.2020 bis 14.08.2020
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lößnitz

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ in der Fassung vom Mai 2020 in der Stadt Lößnitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ in der Fassung vom Mai 2020 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

In der Zeit vom 06.07.2020 – 14.08.2020 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ in der Fassung vom Mai 2020 mit Begründung inklusive Anlage I und Anlage II in der Stadtverwaltung der Stadt Lößnitz, im Bereich des Bürgerbüros, im EG des Rathauses, Marktplatz 1, 08294 Lößnitz zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag           09:00 – 12:00 Uhr

            Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Mittwoch         geschlossen

            Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Termin-vereinbarung unter 03771 – 5575-0 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.stadt-loessnitz.de -> Aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ einsehen sowie Stellung-nahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an f.rother@stadt-loessnitz.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ringstraße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Lößnitz, den 10.06.2020

Alexander Troll

Bürgermeister                                                                       Siegel

Kontaktperson

Herr Rother

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Telefon: +49 3771/ 5575-40

Fax:       +49 3771/ 5575-68

E-mail:   f.rother@stadt-loessnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage I_2020-03-17_Prüfbericht 00108298-01_(AC)
  • Anlage II_2020-03-20_STN LRA uBB
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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