Flächennutzungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.08.2024 bis 05.09.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Beschluss-Nr. 24/7/005 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung der Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ im Parallelverfahren nach § ( Abs. 3 BauGB gefasst.

Das Gebiet des Bebauungsplanes, welches ca. 4 ha groß ist, umfasst die Flurstücke 135/3 und 370 der Gemarkung Bohnitzsch und eine Teilfläche des Flurstückes 135/4 derselben Gemarkung. Um die Erschließung sicherzustellen wurden die Flurstücke 126/16, 134, 134/a, 135/1, 135/2, 141/1, 152/1 und 152/2, jeweils der Gemarkung Bohnitzsch, gänzlich oder teilweise mit in das Bebauungsplangebiet einbezogen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Die Änderung ist als Grundlage für die Umsetzung des Bebauungsplanes notwendig, weil die Gebiete im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung für Bäder (östlich) und für Spielplätze (südlich) sowie als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sport (westlich) dargestellt sind. Ziel der Änderung ist die Darstellung der Flächen als Sonderbaufläche Erholung und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.

Öffentliche Auslegung

Bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ erfolgt im Zeitraum

vom 05.08.2024 bis einschließlich 05.09.2024

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter

www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Markt 1

01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung und die Begründung.

Meißen, den 10.07.2024

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

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