Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Pfarrgasse Zscheila"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 06.06.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Pfarrgasse Zscheila“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit Beschluss-Nr. 23/7/125 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ beschlossen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes, welches 4.250 m² groß ist, umfasst die Flurstücke 33/3 und 89/2 der Gemarkung Zscheila.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Im Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Meißen ist das Gebiet als Grünfläche (Bestand) und als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein bis zwei Einfamilienhäuser zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Er schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die genannte Nutzung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Er sichert die Erschließung und eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Öffentlichen Auslegung.     

Öffentliche Auslegung

Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ erfolgt im Zeitraum

vom 06.05.2024 bis einschließlich 06.06.2024

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter

www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Markt 1

01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit den Anlagen - das geotechnische Gutachten zum Baugrund und ergänzend Fachgutachten zum Bebauungsplan „Pfarrgasse Zscheila“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:

  • Grünordnungsplan – Bestanderfassung
  • Grünordnungsplan – Gründordnerische Bestandsbewertung
  • Grünordnungsplan – Grünordnerische Maßnahmen
  • Naturschutz (Artenschutzprüfung)

Meißen, den 15.04.2024

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)                                   

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Datenschutzerklärung

Die Große Kreisstadt Meißen legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Sie hat daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet und eingehalten werden.

Gesetzliche Grundlagen

Wenn Sie die Webseiten der Große Kreisstadt Meißen (z. B. www.stadt-meissen.de) besuchen, erbringt die Große Kreisstadt Meißen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Meißen

Datenschutzbeauftragte

Markt 1

01662 Meißen

Telefon: 03521/467-456

E-Mail:   dsb@stadt-meissen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten

Informationen

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