Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Am hohen Gericht"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.02.2022 bis 28.03.2022
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Planzeichnung

Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Am hohen Gericht“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am hohen Gericht“ mit der Begründung liegt im Zeitraum

vom 24.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022

öffentlich aus.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (bauverwaltung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 07.02.2022

 

Olaf Raschke                                                                                                             

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Meißen

Bauverwaltungsamt

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Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Meißen

Datenschutzbeauftragte

Markt 1

01662 Meißen

Telefon: 03521/467-456

E-Mail:   dsb@stadt-meissen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Ergänzungssatzung
  • Begründung
  • Karte zur Satzung

Informationen

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