Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes der Stadt Meißen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.11.2021 bis 31.12.2021
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Planzeichnung

Der Landschaftsplan ist ein Planinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege auf kommunaler Ebene.

Gemäß dem allgemeinen Grundsatz zur Landschaftsplanung (§§ 8, 9 BNatSchG) hat er die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum als Grundlage vorsorgenden Handels örtlich zu konkretisieren sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zu Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen. Er dient der sachgerechten Abwägung von Nutzungskonflikten zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz und Landschaftspflege und den Ansprüchen der sonstigen raumbeanspruchenden Flächennutzungen.

Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Der Geltungsbereich umfasst demnach das gesamte Stadtgebiet Meißens.

Die vorläufige Fassung des Landschaftsplanes der Stadt Meißen liegt im Zeitraum
vom 29.11.2021 bis einschließlich 31.12.2021
öffentlich aus.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) während folgender Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (bauverwaltung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Zu den ausgelegten Landschaftsplanunterlagen gehören:
- die Planzeichnung (Bestands-, Ziel- und Maßnahmenplan)
- der Textteil
- Anlage 1 - Karte geschützter Biotope
- Anlage 2 - Verzeichnis geschützter Biotope
- Anlage 3 - Biotopbewertung
- Anlage 4 - Biotopverbund trockenwarmer Standorte
- Anlage 5 - Verzeichnis der Altlastenverdachtsflächen
- Anlage 6 - Verzeichnis der Kulturdenkmale
- Anlage 7 - Karte der gebundenen Kompensationsflächen
- 5 Potenzialkarten der Schutzgüter

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen), per Mail an bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Landschaftsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 3. November 2021


Olaf Raschke
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Schöne

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

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Ralph Lippert

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