Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Am Friesenweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 16.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Februar 2025)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 (Beschlussvorlage 033/2025) folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Februar 2025) wird gebilligt.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,2 ha mit den folgenden Flurstücken: 570/1, 922/25, 923/8, 923/10, 923/11, 923/12, 923/d sowie Teilflächen der Flurstücke 899/4, 915, 924/12, 1006/2 und 1006/6 der Gemarkung Limbach.
  3. Planungsziel ist die Entwicklung einer kleinteiligen, vielfältigen, nachhaltigen und durchmischten Nutzungsstruktur im unbeplanten Siedlungsbereich. Sowohl Wohn- als auch Misch- und gewerbliche Nutzung sollen etabliert werden. Die Integration der Klimaanpassung ist wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Bauleitplanverfahrens. Die Grundsätze in § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB, die die Förderung klimaresilienter Städte untermauern und den Aspekt der Klimaanpassung verbindlich in die städtebauliche Abwägung integrieren, werden berücksichtigt.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebau   ungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Februar 2025) erfolgt im Zeitraum vom

12. Mai 2025 bis einschließlich 16. Juni 2025

durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Limbach Oberfrohna unter https://www.limbach-oberfrohna.de/de/bauleitplanungdetail/bebauungsplan-am-friesenweg.html sowie auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum für jedermann zu folgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112, Fachbereich IV – Stadtplanung öffentlich ausgelegt:

Montag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag:             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird allen an der Planung interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sind, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, schriftlich in elektronischer Form an post@limbach-oberfrohna.de oder bei Bedarf auch über den Postweg an die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna zu übermitteln.

Ergänzend dazu können Stellungnahmen während der oben genannten Zeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112, Fachbereich IV – Stadtplanung, zur Niederschrift abgegeben werden.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Friesenweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Limbach-Oberfrohna, den 10. April 2025

gez. Gerd Härtig

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Stefanie Lindner

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

F 112

Tel.: +49 372278-307

E-Mail: s.lindner@limbach-oberfrohna.de

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Information  zur  Datenverarbeitung  im  Rahmen  der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach  §  3  Baugesetzbuch  (BauGB)  gemäß  Artikel  13  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
 
 
Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:
 
Stadt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
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E-Mail: post@limbach-oberfrohna.de
 
Organisationseinheit: Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung
 
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Die  Verarbeitung  personenbezogener  Daten  erfolgt  zum  Zweck  der  Bewertung, Entscheidung  und  Abwägung  eingegangener  Stellungnahmen  im  Rahmen  der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.
 
Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:
 
-  das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
-  Behörden  in  Erfüllung  ihrer  gesetzlichen  Aufgaben  (Kommunalaufsicht  / Genehmigungsbehörde   Landkreis)
-  ggf. Gerichte.
 
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des Bebauungsplans.
 
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
 
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