Initiative Stadt Limbach-Oberfrohna Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung des Gewerbegebietes „Friesenweg“ Limbach-Oberfrohna

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.09.2026 bis 30.11.2026
Bild vergrößern
©SV LO

1. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna plant die städtebauliche Neuordnung und nachhaltige Entwicklung des Gebietes „Am Friesenweg“.

Mit der Entwicklung sollen neue Wohn- und Gewerbeflächen geschaffen werden, um den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken, Unternehmen Erweiterungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten zu bieten sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ ist einsehbar unter https://www.limbach-oberfrohna.de/de/bauleitplanungdetail/bebauungsplan-am-friesenweg.html.

Zur Vorbereitung der weiteren Projektentwicklung führt die Stadt ein Interessenbekundungsverfahren als unverbindliche Markterkundung durch. Ziel ist es, geeignete private Unternehmen oder Unternehmensgemeinschaften zu identifizieren, die über die fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, das Vorhaben ganz oder teilweise zu realisieren. 

2. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens

Das Interessenbekundungsverfahren dient der Prüfung, ob und in welchem Umfang private Unternehmen die Planung, Finanzierung, Erschließung, Entwicklung sowie gegebenenfalls die  Vermarktung der Wohn- und Gewerbeflächen wirtschaftlich übernehmen können.

Die Ergebnisse des Verfahrens dienen ausschließlich der Marktsondierung und der Vorbereitung einer möglichen Vergabeentscheidung. Die Stadt Limbach-Oberfrohna behält sich vor, auf Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

3. Erwartete Inhalte der Interessenbekundung

Interessenten werden gebeten, bei der Einreichung ihrer Unterlagen insbesondere zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  • Unternehmensvorstellung einschließlich der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
  • Erfahrungen und Referenzen bei der Entwicklung und Erschließung von Wohn- und Gewerbeflächen,
  • Vorschlag für ein Realisierungs- und Finanzierungsmodell,
  • Aussagen zur Planung, Projektsteuerung und Erschließung (Hinweis: Im weiteren Verfahren werden Abstimmungen zur Entwässerung sowie zur Ausgestaltung der Ausgleichsflächen gemäß Bebauungsplan erforderlich sein.),
  • Konzept zur Vermarktung der Gewerbeflächen (nichtstörendes Gewerbe),
  • Zeitlicher Rahmen für Planung und Umsetzung.

4. Verfahrenshinweise

Dieses Interessenbekundungsverfahren stellt kein Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts dar und begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Beauftragung.

Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Den Teilnehmern werden keine Kosten erstattet. Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna behält sich vor, das Verfahren jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder ohne weitere Begründung zu beenden.

Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Unterlagen dienen ausschließlich der Bewertung möglicher Realisierungsmodelle und der Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Stadt. Die Stadt Limbach-Oberfrohna wird Bewerber aussichtsreicher Interessenbekundungen zu Gesprächen einladen.

Die Interessenbekundung ist bis zum 30. November 2026 per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@limbach-oberfrohna.de mit o.g. Inhalten einzureichen.

Kontakt

Frau Nadine Dörfler
Frau Simone Friedrich
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@limbach-oberfrohna.de

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang