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Informieren Sie sich über aktuelle und abgeschlossene Beteiligungsverfahren in Ihrer Region und im gesamten Freistaat Sachsen. Sie können gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten suchen. Wenn Sie Ihre Meinung und Fachkompetenz zum jeweiligen Beteiligungsverfahren einbringen möchten, informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Beteiligung.

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Wir laden Sie ein, sich zu konkreten Themen zu äußern und sich miteinander auszutauschen. Wir freuen uns über konstruktive Vorschläge, fachliches Know-how, Ideen, Bewertungen und eine lebhafte Diskussion zu den angebotenen Themen. Zum Abschluss jeder Diskussion ziehen wir ein öffentliches Fazit, das die Beiträge und Kommentare aus unserer Sicht zusammenfasst. Von Ihrem Beitrag versprechen wir uns wichtige Impulse für die Politik in Sachsen.

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Sagen Sie uns Ihre Meinung oder nehmen Sie Stellung zu aktuellen Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen. Bringen Sie so Ihre Anregungen, Erfahrungen und Hinweise in die Rechtsetzungsverfahren ein. Sie können sich zu den Entwürfen sowohl im Ganzen als auch zu einzelnen Abschnitten äußern. Ihre Stellungnahmen und Hinweise werden an die fachlich zuständigen Stellen weitergeleitet und fließen in das weitere Verfahren ein.

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  • Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zum B-Plan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan
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    Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zum B-Plan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan
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Aktuelle Beteiligungen

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Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zum B-Plan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan

Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zur erteilten Genehmigung mit Auflagen (AZ: 621.41.01455) zum Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna

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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "An der Herrnsdorfer Straße"

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „An der Herrnsdorfer Straße“ im Ortsteil Wolkenburg - Kaufungen

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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Ersatzneubau "Sportplatz Wolkenburg"

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Ersatzneubau „Sportplatz Wolkenburg“ im Ortsteil Wolkenburg - Kaufungen

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Bekanntmachung des Beschlusses zum Lärmaktionsplan (3. Stufe)

Bekanntmachung des Beschlusses des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49EG) gemäß § 47d BImSchG

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1. geänderter Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd -1. Änderung" mit integriertem Grünordnungsplan

Bekanntmachung der Stadt Limbach-Oberfrohna zur öffentlichen Auslegung des 1. geänderten Entwurfs des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd – 1. Änderung" mit integriertem Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

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1. geänderter Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan

Bekanntmachung der Stadt Limbach-Oberfrohna zur öffentlichen Auslegung des 1. geänderten Entwurfs des Bebauungsplans "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes nach § 47d Abs. 3 BImSchG der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna

Die Stadt Limbach-Oberfrohna erstellte auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen erarbeiteten Entwurf eines Lärmaktionsplanes für den lärmkartierten Abschnitt der Hauptverkehrsstraße

* 2,9 km langer Abschnitt der S 249 (Knotenpunkt Jägerstraße/ Lindenaustraße – Jägerstraße - Str. des Friedens - Kreuzung Frohnbachstr. – Wolkenburger Str. – Kreuzungspunkt Bräunsdorfer Str.).

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gemäß § 47d Abs. 3 des BImSchG zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange vom

25.06.2018 bis 13.07.2018

in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus F/ Zimmer F112 während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Stadt www.limbach-oberfrohna.de unter der Rubrik Infos & Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Limbach-Oberfrohna, den 12.06.2018

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister                                                      Siegel

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Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017

Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verfolgt seit 2002 das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie stehen die Städte und Gemeinden vor der Aufgabe, die Lärmsituation im Stadtgebiet schalltechnisch zu untersuchen. Die Geräuschbelastungen entlang von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kfz/ Jahr in Lärmkarten darzustellen und die Anzahl betroffener Einwohner zu ermitteln. Anschließend sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Kartierungspflichtige Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen waren:

ein 0,4 km langer Abschnitt an der Bundesautobahn (BAB) 4,

ein 0,6 km langer Abschnitt an der BAB 72 sowie

ein 2,9 km langer Abschnitt der S 249 (Knotenpunkt Jägerstraße/ Lindenaustraße – Jägerstraße - Str. des Friedens - Kreuzung Frohnbachstr. – Wolkenburger Str. – Kreuzungspunkt Bräunsdorfer Str.).

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 liegen nun für die Stadt Limbach-Oberfrohna vor. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 der Stadt Limbach-Oberfrohna werden über die Website des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zur Verfügung gestellt. Zum interaktiven Kartenservice IDA gelangen Sie über:

die Themenseite: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm oder

per Direktlink: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm

In der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus F/ Zimmer F112 können die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 während der folgenden Zeiten vom 26. April 2018 bis zum 31. Mai 2018 eingesehen werden:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

(außer Montag, den 30.04.2018 und Pfingstmontag, den 21.05.2018)

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

(außer Dienstag, den 01.05.2018)

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

(außer Christi Himmelfahrt, den 10.05.2018)

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

(außer Freitag, den 11.05.2018).

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen eingesehen werden.

Limbach-Oberfrohna, den 26.04.2018

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister Siegel

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