Bebauungsplan Stadt Leipzig Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 208 "Industriegebiet Seehausen II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2019 bis 09.08.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 208 (fett umrandet), Kartengrundlage: Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Bebauungsplan Nr. 208 "Industriegebiet Seehausen II", Leipzig-Nord

Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 26.06.2019 hat den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 208 "Industriegebiet Seehausen II" gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, er ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VI-DS-07131).

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Nord, im Ortsteil Wiederitzsch zwischen Maximilianallee und Podelwitzer Straße (entsprechend kartenmäßiger Darstellung). Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen zur Ansiedlung vor allem großflächiger Gewerbebetriebe geschaffen werden. Die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen sind auch außerhalb des Plangebietes zum Teil auch außerhalb des Stadtgebietes vorgesehen. Es handelt sich um ca. 9,5 Hektar, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden, z. B. zur Entsiegelung bzw. Aufforstung in Göbschelwitz (Stallanlage), Böhlitz-Ehrenberg (Schlohbachshof) Liebertwolkwitz (Stallanlage, Klinkerwerk), im Willwisch oder Anpflanzung von Straßenbäumen in der Podelwitzer Straße und Plaußiger Weg.

Der Entwurf des Bebauungsplans hatte 2011 öffentlich ausgelegen. Aufgrund wesentlicher Änderungen ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Diese beziehen sich vor allem auf eine neue verkehrliche Anbindung des Industriegebietes an die Bundesstraße B 184.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 09.07.2019 bis 08.08.2019

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr             Di                    8:00 Uhr – 18:00 Uhr

Do                   8:00 Uhr – 16:00 Uhr             Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Auch im Internet sowie im Stadtbüro sind die Planunterlagen verfügbar:

- www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

- Zentrales Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de

- Stadtbüro, Markgrafenstr. 3, 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Do 13 – 18 Uhr, Fr 13 - 16 Uhr
 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit liegen vor:

  • Gemeindeverwaltung Rackwitz zu Auswirkungen des geplanten Industriegebietes auf Wohnbebauung, externen Ausgleichsmaßnahmen, Entwässerung
  • Landesdirektion Leipzig zu Vorbehaltsflächen Landwirtschaft, Bodenqualität, gewerbliches Flächenpotenzial, Verkehrsinfrastruktur, Erschließung des Gebietes
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2) zu Baugrund und Grundwasser, Radonvorkommen und Anlagensicherheit, Braunkohlevorkommen, zu Versickerung und Regenwasserableitung
  • Landesdirektion Dresden, Luftfahrtbehörde zu Schutzbereich Flugsicherung, Regenrückhaltebecken als Gefahr für Vogelschlag
  • Amt für Umweltschutz (4) zu Schallschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Klima/Dachbegrünung, Artenschutz, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Störfallschutz
  • Landesverband Sächsischer Angler (für AG anerkannter Naturschutzvereinigungen in Sachsen) zu Kompensationsmaßnahmen, Überwachung bei Naturschutz und Grünordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Schutzgut Boden
  • NABU Landesverband Sachsen e. V. zu Regionalplanung, Umweltverträglichkeit, Artenschutz
  • Kreisbauernverband Borna/Geithain/Leipzig e. V. zu Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Saat-Gut Plaußig Voges KG zu Belangen der Landwirtschaft, Verlust landwirtschaftlicher Flächennutzung, Bodengüte und Ausgleichsmaßnahmen
  • Schreiben eines Bürgers zu Ausgleichsflächen, Begrünung und Rekultivierung

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie oben genannt 
  • Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und den Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung sowie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Teil der Begründung zum Bebauungsplan, Kap. 7). Folgende voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen wurden geprüft:
    - auf Boden (durch Neuversiegelung, Verlust von Bodenfunktion, Baugrunduntersuchung, Versickerungsfähigkeit)
    - auf Pflanzen/Tiere (Geländesenke mit Feldgehölz, Hecken, Gehölstreifen und höhlenreiche Bäume, geschützte Tierarten wie Rast- und Brutvögel, Fledermäuse, Feldhamster, Knoblauchkröte und Insekten)
    - Landschaftsbild (grundsätzliche Neuordnung als Industriegebiet, Verkehrserschließung, Freiräume, Stadtklima)
    - Luft/Stadtklima (Luftbelastung durch Schadstoffe, Durchlüftung, Kaltluftentstehung und -abfluss)
    - Mensch (Umwelteinwirkungen durch Industrie und Verkehr, Schallimmission für angrenzende Wohnbebauung, Blickbeziehung/Erholung
    - Bodendenkmal (steinzeitliche Gräber)
  • Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan mit Aussagen zu landschaftspflegerischen Zielvorstellungen und grünordnerischen Festsetzungen bezüglich:
    - Schutzgebiete, Biotope (Ackerflächen, Senke mit Gehölz, Feldhecken, Höhlen- und Horstbäume)
    - Tiere und deren Lebensräume (Vögel, Fledermäuse, Knoblauchkröte, Feldhamster)
    - Auswirkungen der geplanten Bebauung, Versiegelung, Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung
    - Festsetzungen zum Schutz von Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima und Luft
    - Ökologische Bewertung der externen Kompensationsmaßnahmen
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2011 und 2019) zu Ermittlung geschützter Arten wie Fledermäuse, Vögel, Knoblauchkröte, Feldhamster und Baumbiotope, Konfliktminderung und Funktionserhalt
  • Geländeerfassung der Artengruppen Brutvögel und Amphibien sowie Feldhamster zu Feststellung im Gebiet lebender Tiere, Durchzügler und Wintergäste, Ausgleichsmaßnahmen für Mäusebussard, Neuntöter und Feldlerche
  • Erfassung Rastvögel, Greifvogelhorste und Baumhöhlen zu Feststellung rastender und durchziehender Vögel und Bestand an Brutstätten
  • Erfassung der Fledermausfauna mit Potenzialen zum Erhalt von Gehölzstrukturen und  Beleuchtungskonzept
  • Biotopbaumkontrolle zur Auffindung von Höhlenbäumen sowie höhlenwohnender Vögel und Säugetiere
  • Klimagutachten zur Betrachtung der möglichen klimatischen Auswirkungen hinsichtlich Kaltluftentstehung und Durchlüftung
  • Bodengutachten (2011, 2015 und 2017) zur geotechnischen Untersuchung der örtlichen Baugrundverhältnisse in verschiedenen Baubereichen des Plangebietes mit Prüfung von Bodenmaterial hinsichtlich Einbaubarkeit und Verwertbarkeit.
  • Geotechnische Stellungnahme Versickerung von Niederschlagswasser zur Leistungsfähigkeit von Versickerungsanlagen/Regenrückhaltebecken
  • Schallimmissionsprognose (2011 und 2019) zur Vorbelastung des Gebietes durch bestehende gewerbliche und industrielle Ansiedlungen und Lärmbelastung in umliegenden schutzbedürftigen Gebieten
  • Überprüfung der Geräuschvorbelastung durch vorhandene Ansiedlung im Umfeld des geplanten Gebietes
  • Verkehrsuntersuchung Knoten B 2/B 184 zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens und Untersuchung der Knotenvarianten, ÖPNV-Erschließung, Fußgänger- und Radverkehr


Zur öffentlichen Auslegung 2011 standen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung, sie sind erneut im Auslegungsbereich (Zi. 498) einsehbar:
- Grünordnungsplan
- Klimagutachten
- Schallimmissionsprognose
- Einschätzung der Verkehrsemission
- Dokumentation planexterner Ausgleichsmaßnahmen
- Artenschutzrechlicher Fachbeitrag (worst-case-Variante)
- Erfassung Rastvögel, Greifvogelhorste und Baumhöhlen
- Kurzbericht Potenzial Fledermausquartiere


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Röhniß oder Frau Elhattab

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.