Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West", Leipzig-Nordwest

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 16.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 422 „Radefelder Alleee West", Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 21.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 422 „Radefelder Allee West“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Änderungen beschlossen. Die Änderung umfasst die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Süden im Bereich der Bundesstraße B6 (Neue Hallesche Straße), zur Schaffung einer Anbindung an den vorhandenen Rad- und Fußweg.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln, nördlich der Neuen Halleschen Straße (B6) zwischen dem Gelände des Flughafen Leipzig/Halle und Radefelder Allee (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Im Leipziger Nordraum besteht im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle ein hoher Bedarf an weiteren Industrieflächen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für mögliche Ansiedlungen von gewerblich-industriellen Nutzungen geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 10.06.2025 bis 16.07.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.       
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr (ab 28.06.2025 13 – 16 Uhr) und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    • zu Boden/ Wasser (Baugrund, Hydrogeologie und altlastenrelevante Flächen im Plangebietsumfeld (Deponie Grenzgraben, Ehemalige Sandgrube) und zu Mensch (Fluglärm, Abstand zu Störfallbetrieb im Plangebietsumfeld, kaum erhöhte Radonkonzentration in Bodenluft),
  • Landesamt für Archäologie Sachsen
    • zu Kulturdenkmale (hohe archäologische Relevanz als Teil eines fundreichen Altsiedelgebietes)
  • Deutsche Flugsicherung
    • zu Mensch (Bau- und Baumhöhen zur Sicherung Flugverkehr)
  • Landesdirektion Sachsen
    • zu Landschaft (Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild)
  • Stadt Schkeuditz
    • zu Wasser (Hinweis auf bereits zu beobachtenden Überstauerscheinung in den Ortslagen Papitz und Modelwitz bei Wasserableitungen aus Regenrückhaltebecken des Flughafens Leipzig/Halle, Versickerung vs. Oberflächenentwässerung: Regenwasserkonzept inkl. Oberflächenwassermodellierung und Begrenzung von Abflussmengen notwendig, ggf. weitere Rückstaueinrichtung, Aufnahmekapazitäten vorhandener Anlagen zur Entwässerung), zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Planexterne Ausgleichsmaßnahmen, Vorzug durchgehender Grünzug vor Trittsteinbiotope), Mensch/Luft (Lärmbetroffenheit der Siedlungsbereiche Grenzstraße, Modelwitz, Papitz, Maßnahmen zur Minderung Immissionsbelastung, Verkehrserschließung), Klima (Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt Kaltluftentstehungsgebiet Kalter Born)
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz (untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, Umweltplanung, Abfall- und Bodenschutzbehörde)
    • zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Feldlerche und Schafstelze, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während Bautätigkeit, Ausgleichsmaßnahmen für 12 Brutpaare Feldlerchen, Anforderungen an Feldlerchenfenster und Blühstreifen, Stellungnahme zu den faunistischen Erfassungen für Amphibien, Reptilien, Makrozoobenthos, Feldlerche, Inaussichtstellung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatschG für das entlang des Grenzgrabens vorhandene geschützte Röhricht), zu Boden (Altlastenauskunft), zu Luft/Mensch (immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen)
  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer
    • zu Wasser (Bewertung Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung)
  • Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sicherheitsbehörde
    • zu Mensch (mögliche Kampfmittelbelastung der Flächen)
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
    • zu Boden/Wasser (Hinweis auf Flutungsleitung der LMBV und Schutzstreifen, Grundwasserstände)
  • Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZV WALL)
    • zu Wasser (Niederschlagswasser, begrenzte Aufnahmefähigkeit der Vorfluter „Kalter Born“ und „Lützschenaer Grenzgraben“)
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig
    • zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung Schmutz- und Niederschlagswasser)
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
    • zu Anbindung ÖPNV
  • Deutsche Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr (DAVVL) e.V.
    • zu Tiere (Belange der biologischen Flugsicherheit, Relevanz der Regenrückhaltebecken für Avifauna, Maßnahmenempfehlungen zu Trittsteinbiotopen)
  • Regioplan Ingenieurbüro für Landschaftsplanung, Regionalentwicklung, Geoinformation
    • zu Tiere (Fachplanerische Stellungnahme zu faunistische Nachuntersuchungen)
  • Flughafen Leipzig/Halle GmbH
    • zu Wasser (Aufnahmevolumen Retentionsraum für Röhricht-Fläche)
  • Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V.
    • zu Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt (erneute Prüfung Stillgewässer auf Molche, Ringelnatter, Schlingnatter, Libellen, erneute Kartierung Feldhamster, Heuschrecken, Fledermäuse, europäische Vogelarten, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Freiflächen- und Gebäudegestaltung), zu Wasser/Klima (Regenwassermanagement, Freiflächen- und Gebäudegestaltung, ÖPNV)
  • Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
    • zu Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt (Ausgleichsmaßnahmen), zu Wasser (Niederschlagswassermanagement), zu Mensch/Klima (Verkehrserschließung, Lärmschutz)
  • Heimatverein Lützschena-Stahmeln
    • zu Mensch (Verkehrserschließung, Hinweis auf mögliche Kampfmittel, Lärm, Umgang mit Stoffen mit Gefahrenpotenzial), zu Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt (externe Ausgleichsmaßnahmen), zu Wasser (Ableitung Oberflächenwasser, Kapazität Rückhaltbecken)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Brutvogelkartierung und Makrozoobenthos am Grenzgraben, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 14.03.2014
  • Faunistische Erfassungen Amphibien und Feldhamster von Oktober 2015
  • Untersuchung auf Amphibien und Reptilien auf Teilbereichen des Flughafens Leipzig/Halle vom 02.10.2019
  • Brutvogelkartierung 2019 vom 16.10.2019
  • Untersuchung auf Vorkommen des Feldhamsters aus Erweiterungsflächen des Flughafens Leipzig/Halle vom 06.10.2020
  • Untersuchung auf Vorkommen der Zauneidechse auf Teilbereichen des Flughafens Leipzig/Halle vom 06.10.2020
  • Faunistische Nachuntersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ vom 28.10.2021
  • Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 25.11.2022
  • Begründung zum Antrag auf Inaussichtstellung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatschG vom 13.05.2024
  • Grünordnungsplan von November 2024
  • Geotechnische Stellungnahme zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit vom 03.08.2021
  • Kartierung altlastverdächtige Flächen vom 19.11.2020
  • Erfassung und Charakterisierung Fließgewässer Lützschenaer Grenzgraben vom 27.10.1999
  • Deutscher Wetterdienst: 5-Min Werte der Niederschlagshöhe, Langzeitsimulation am Standort des Flughafens Leipzig/Halle von Juli 2015
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Lützschenaer Grenzgrabens vom 24.02.2023
  • Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung BP Nr. 422 „Radefelder Allee West“, Abschlussbericht vom 20.12.2023
  • Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung BP Nr. 422 „Radefelder Allee West“, Stellungnahme zum Wasserdargebot vom 30.04.2024
  • Sturzflutsimulation vom 17.05.2024
  • Lufthygienische Untersuchung „Leipzig Radefelder Allee“ vom 19.05.2023
  • Klimaexpertise Leipzig Radefelder Allee B-Plan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ von November 2022
  • Energiekonzept vom 19.10.2022
  • Sachverständigenaussage zur Geruchsimmissionssituation im Plangebiet des B-Planes Nr. 422 „Radefelder Allee West“ in Leipzig vom 24.08.2023
  • Beurteilung der Schutzanspruchssituation durch Wohnbebauung geprägte Bereiche vom 03.04.2023
  • Emissionskontingentierung vom 30.04.2024
  • Hindernisuntersuchung auf luftfahrttechnische Belange vom 18.12.2014
  • Verkehrsplanerische Untersuchung vom 26.04.2022
  • Mobilitätskonzept vom 06.02.2024
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf
    • Fläche (insbesondere zu Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsfläche),
    • Boden und Grundwasser (insbesondere zu nahezu vollständiger Inanspruchnahme von hochwertigem Boden und Folgewirkungen auf andere Umweltbelange, Störung von natürlichen Bodeneigenschaften und –funktionen),
    • Oberflächenwasser (insbesondere zu Neugestaltung des Lützschenaer Grenzgraben, Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung zur Anpassung des Oberflächenabflusses an weitestgehend ursprüngliche Gegebenheiten),
    • Luft (insbesondere zu erwartende Emissionen aufgrund KfZ-Verkehr und aufgrund der Nutzungsänderung sowie Lichtimmissionen),
    • Klima (insbesondere zu Kaltluftproduktivität südlich Gesnerstraße und Auswirkungen auf das von Norden stammende Strömungssystem),
    • Pflanzen (insbesondere zu erheblichen Eingriffen auf Ackerflächen im Plangebiet, Hecken im Randbereich des Geltungsbereiches, auf Einzelgehölze, Gehölzgruppen und Ruderalfluren sowie auf das gesetzlich geschützte Biotop ‚Röhricht‘ entlang des Lützschenaer Grenzgrabens),
    • Tiere (insbesondere zu Benennung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die dort vorkommenden Brutpaare der Braunkehlchen, Dorngrasmücke, Feldlerche, Schafstelze und Sumpfrohrsänger; zu Vorkommen von Feldhamstern, Zauneidechsen und Amphibien),
    • Biologische Vielfalt (insbesondere zu positiven Auswirkungen resultierend aus den Maßnahmen des anzuwendenden animal aided design),
    • Landschaft (insbesondere zu Verlust von unbebautem Offenland und Agrarlandschaft),
    • Menschen und Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Luftqualität),
    • Kulturgüter und sonstige Sachgüter (insbesondere zum Vorkommen zahlreicher archäologischer Kulturdenkmale),
    • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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