Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße", Leipzig-Südost

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2025 bis 21.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße", Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 21.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Südost, im Ortsteil Stötteritz zwischen Holzhäuser Straße, Kolmstraße und dem Wohngebiet „Am Sonnenwinkel“ (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Auf den vormals durch den ehemaligen VEB Geräte- und Reglerwerke Teltow gewerblich genutzten und nun brach liegenden Flächen ist die Entwicklung eines gemischt genutzten, autoarmen Wohnquartiers mit Oberschule, Sporthalle, Sportfreiflächen in Doppelnutzung mit einem Bolzplatz sowie kleineren Gewerbenutzungen angestrebt. Die auf dem Plangebiet vorhandene Grünfläche und die Nutzung der soziokulturellen Einrichtung „Zaubergarten“ als Naturerfahrungsraum sollen in diesem Zusammenhang planungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 08.07.2025 bis 21.08.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 16 Uhr (ab 11.08.2025 13 – 18 Uhr) und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-00545)

Stadtspaziergang und Planerläuterung

Am Dienstag, den 12.08.2025, wird um 16.30 Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes die Planung vor Ort erläutert. Der Treffpunkt ist am Eingang der Schwimmhalle Südost, Kolmstraße 35, 04299 Leipzig.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/ Wasser (Baugrund, Hydrogeologie, altlastenrelevanter Standort „Apparatebau, Galvanik“) und zu Mensch (allgemeine Hinweise zu Radonschutz),
  • Landesdirektion Sachsen zu Kulturgüter (archäologisches Denkmal im nördlichen Teil des Gebietes) und zu Boden (altlastenrelevanter Standort „Apparatebau, Galvanik“),
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Boden/ Wasser (Versickerungsfähigkeit Regenwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung), zu Klima/ Luft (Maßnahmen zur Durchlüftung des Quartiers und Reduzierung der Wärmeabsorption, Vorrang Fernwärme zu Einsatz von Festbrennstoffen), zu Energie (Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen), zu Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt (Hinweis auf naturschutzfachlich herausragendes Plangebiet, insbesondere im Bereich des „Zaubergartens“ mit besonderer Biodiversität, Erhalt von besonders wertvollem Baumbestand, Minimierung Versieglungsgrad, Hinweis auf Flächennaturdenkmal „Schulgartenweiher Stötteritz“ als gesetzlich geschütztes Biotop, Hinweis auf höhlenreiche Einzelbäume mit Veränderungsverbot, Hinweis auf insektenfreundliche/keine Beleuchtung für Bolzplatz und Zaubergarten, keine Einleitung von Regenwasser in den Schulgartenweiher, Vorschlag Externe Ausgleichsflächen für Neuntöter über „Ökomaßnahme 928 - Merseburger Straße“), zu Verkehr/Mobilität (Vorschlag Paketdienstleistungen vor Ort, Tiefgaragen) und zu Mensch (Maßnahmen zum Immissionsschutz für aufkommenden Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportanlagenlärm, Freizeitanlagen)
  • Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt zu Fläche (Vorgaben zur Inanspruchnahme von Flächen für externe Ausgleichsflächen),
  • Stadt Leipzig, Gesundheitsamt  zu Mensch (Auswirkungen Gewerbelärm auf Kita und der vorhandenen Funkmastanlagen auf Kitabetrieb und Kinder),
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig  zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Umgang mit Starkregenereignissen),
  • Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V.  zu Tiere/ Pflanzen (Empfehlung von Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen, Verwendung von Pflanzen mit hoher ökologischer Wertigkeit, Anforderungen an Fassaden- und Dachbegrünung), zu Mobilität (Stellplätze, ÖPNV-Anbindung, Carsharing, Anbindung Radverkehr), zu Klima (Nutzung erneuerbare Energien) und zu Boden/Wasser (Anregung Regenwassermanagement),
  • BUND Landesverband Sachsen e.V. zu Tiere/ Pflanzen (Gestaltungsweise Gebäude und Freianlagen zum Erhalt der hohen Artenvielfalt, Erhalt Baumbestand, Totholzpyramiden bei notwendigen Baumfällungen, ausreichende Größe von Baumscheiben bei Neupflanzungen, Berücksichtigung Rückzugsorte für Tiere mittels extensiver Begrünung der Gemeinschaftsgärten), zu Klima (Nutzung regenerativer Energiequellen, Dachbegrünung) und zu Boden/Wasser (Anregung von Regenwassernutzungs-Cluster),
  • NABU Landesverband Sachsen e.V.  zu Tiere/ Pflanzen (Notwendigkeit Ersatzlebensräume für Brutvögel, größtmöglicher Erhalt der Grünstrukturen als Nahrungshabitat von Fledermäusen, Benennung von Artenschutzmaßnahmen, Hinweise zur Erfassung und Bewertung der Vorkommen von Wildbienen, Auswirkungen der Nutzungsintensivierung auf Artenspektrum und störungsempfindliche Arten, (tierartspezifische) Pflanzempfehlungen) und zu Klima (Anregung Teilversiegelung in ungebundener Bauweise, Fassaden- und Dachbegrünung),
  • aus der Öffentlichkeit zu Tiere/ Pflanzen (Erhalt Zaubergarten und des Grün- und Gehölzbestandes als Lebens- und Rückzugsraum verschiedener Tierarten mit hoher Artenvielfalt, Erhalt höhlenreicher Einzelbäume, Totholz-Pyramiden bei notwendigen Baumfällungen, Notwendigkeit der Kompensation des zu erwartenden Lärmaufkommens und Flächenverlustes), zu Klima (Auswirkung Flächenversiegelung, Bedeutung der Fläche als Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebietes) und zu Mensch (Bedeutung des Zaubergartens als Ort für natur- und umweltpädagogische Angebote, Treffpunkt und der Erholung).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 03.06.2025
  • Protokoll der Ortsbegehung zum Vorliegen von Eremit und Gewöhnlicher Rosenkäfer am 27.03.2024
  • Grünordnungsplan vom 12.06.2025
  • Ergebnisbericht zur Grundwasseruntersuchung vom 16.10.2017
  • Gefährdungsbewertung der Grundwasseruntersuchung für die Schutzgüter Grundwasser und Mensch vom 17.10.2017
  • Baugrundstellungnahme vom 24.10.2017
  • Bericht über die Bodenuntersuchungen auf dem ehemaligen Galvanik-Standort Kolmstraße vom 06.04.2020
  • Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept vom 27.10.2022
  • Schalltechnische Untersuchung, Erläuterungsbericht vom 14.06.2024
  • Schalltechnische Untersuchung, Abschließende Stellungnahme vom 16.05.2025
  • Protokoll Strahlungsmessung Funkmast vom 18.11.2019
  • Standortbescheinigung ortsfeste Funkanlagen vom 26.07.2016
  • Standortbescheinigung ortsfeste Funkanlagen vom 05.07.2018
  • Standortbescheinigung ortsfeste Funkanlagen vom 20.05.2019
  • Energiekonzept vom 16.12.2022
  • Verkehrsuntersuchung von April 2020
  • Mobilitätskonzept vom 21.06.2023
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Niederschlagswasser, Boden und Grundwasser (insbesondere zu Altlasten aufgrund vormaliger gewerblicher Nutzung als Apparatebaustandort inkl. Werkstatt, Kleingalvanik, Heizhaus, Kohlelager), Oberirdische Gewässer (insbesondere zum geschützten Biotop und Naturdenkmal „Schulgartenweiher Stötteritz“), Luft, Globalklima und Mikroklima, Pflanzen (insbesondere zu Erhalt der Verlandungsvegetation im „Schulgartenweiher Stötteritz“, der geschützten Biotope höhlenreiche Einzelbäume, der Feldulmen, des Großen Odermennig und großflächiger Gehölzbestände im Bereich des „Zaubergartens“), Tiere (insbesondere zu erheblichen Auswirkungen auf das Vorkommen von Fledermäusen, Vögeln, Teichmolchen, Erdkröten, Nachtkerzenschwärmer, ggf. Eremiten (nicht nachgewiesen), Wildbienen, Blauflügelige Ödlandschrecken und Blauflügelige Sandschrecken und Benennung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung oder zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen), Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch (insbesondere zu Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm, Elektromagnetische Felder aufgrund der Funkmastanlage in Plangebietsnähe, Luftqualität), Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.

Des Weiteren liegt ein Funktions- und Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum vor.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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