Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich „Stadtquartier an der Kolmstraße“, Leipzig-Südost

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2025 bis 21.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Stadtquartier an der Kolmstraße", Karte: Amt f. Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 21.05.2025 die Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Stadtquartier an der Kolmstraße“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Südost, im Ortsteil Stötteritz zwischen Holzhäuser Straße, Kolmstraße und dem Wohngebiet „Am Sonnenwinkel“ (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“.

Die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von bisher gewerblicher Baufläche, Grünfläche und Fläche für Gemeinbedarf zur Darstellung als Fläche für Wohnbaufläche, Fläche für Gemeinbedarf mit dem Symbol „Bildung/ Schule“ und Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage“ sowie „Sportfläche“ ist planungsrechtliche Voraussetzung für die im Plangebiet angestrebten Nutzungen als Wohnquartier mit Oberschule, Sporthalle, Sportfreiflächen sowie Grünflächen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 08.07.2025 bis 21.08.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden Mo/Mi 8:00 Uhr – 15:00 Uhr, Di/Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 16 Uhr (ab 11.08.2025 13 – 18 Uhr) und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-00546)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an Stadtplanung.Stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/ Wasser (Baugrund, Hydrogeologie, altlastenrelevanter Standort „Apparatebau, Galvanik“) und zu Mensch (allgemeine Hinweise zu Radonschutz),
  • Landesdirektion Sachsen zu Kulturgüter (archäologisches Denkmal im nördlichen Teil des Gebietes) und zu Boden (altlastenrelevanter Standort „Apparatebau, Galvanik“),
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Boden/ Wasser (Versickerungsfähigkeit Regenwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung), zu Klima/ Luft (Maßnahmen zur Durchlüftung des Quartiers und Reduzierung der Wärmeabsorption, Vorrang Fernwärme zu Einsatz von Festbrennstoffen), zu Energie (Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen), zu Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt (Hinweis auf naturschutzfachlich herausragendes Plangebiet, insbesondere im Bereich des „Zaubergartens“ mit besonderer Biodiversität, Erhalt von besonders wertvollem Baumbestand, Minimierung Versieglungsgrad, Hinweis auf Flächennaturdenkmal „Schulgartenweiher Stötteritz“ als gesetzlich geschütztes Biotop, Hinweis auf höhlenreiche Einzelbäume mit Veränderungsverbot, Hinweis auf insektenfreundliche/keine Beleuchtung für Bolzplatz und Zaubergarten, keine Einleitung von Regenwasser in den Schulgartenweiher, Vorschlag Externe Ausgleichsflächen für Neuntöter über „Ökomaßnahme 928 - Merseburger Straße“), zu Verkehr/Mobilität (Vorschlag Paketdienstleistungen vor Ort, Tiefgaragen) und zu Mensch (Maßnahmen zum Immissionsschutz für aufkommenden Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportanlagenlärm, Freizeitanlagen)
  • Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt zu Fläche (Vorgaben zur Inanspruchnahme von Flächen für externe Ausgleichsflächen),
  • Stadt Leipzig, Gesundheitsamt  zu Mensch (Auswirkungen Gewerbelärm auf Kita und der vorhandenen Funkmastanlagen auf Kitabetrieb und Kinder),
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig  zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Umgang mit Starkregenereignissen),

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu Tiere, Pflanzen, Luft und Klima.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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