Startseite der Beteiligung
Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

108 von 212

Ziel 3

3. Leitbilder entwickeln und das Denken und Handeln inklusiv daran ausrichten

Inklusion beginnt in den Köpfen und äußert sich in der Bereitschaft, mit unterschiedlichen Personengruppen wertschätzend umzugehen und ihre Potentiale und Ressourcen (an)zuerkennen. Dies bedeutet auch, sich mit Ausschlussmechanismen zum Beispiel Stereotypisierung, fehlendem Zugang zu Bildung, oder fehlender Barrierefreiheit, auseinanderzusetzen und Strategien zu erarbeiten, wie Ausschluss und Diskriminierung abgebaut und überwunden werden können. Dazu trägt die Entwicklung von Leitbildern bei. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Leit- und Richtlinien sowie Strategien die Intentionen des Leitbildes aufnehmen. Da ein wesentliches Kennzeichen inklusionsorientierten Handelns die permanente Reflexion der eigenen Haltung, der Strukturen und Praktiken ist, gehören darauf bezogene Schulungen zum festen Bestandteil des gesamten Prozesses. Eine breite Partizipation trägt dazu bei, Inklusion in der Gesellschaft zu verankern.

Inklusion beginnt im Kopf.

Ein Leitbild zeigt, was man will.

Das muss man dann auch tun.

Und mitbestimmen.

Maßnahme 3.1 Inklusive Leitbilder entwickeln

Maßnahme 3.2 Schulungen für kommunale Mitarbeiter*innen und Mitglieder von Gremien und Jurys sowie für Mitarbeiter*innen des Kultur-, Sport-, Tourismus- und Freizeitbereiches konzipieren und durchführen

Maßnahme 3.3 Schulungen zur Entwicklung und Durchführung inklusiver Angebote in Kultureinrichtungen durchführen

Maßnahme 3.4 Schulungen zur Entwicklung und Durchführung inklusiver Angebote in Sportvereinen

Maßnahme 3.5 Kultur- Sport- und Freizeiteinrichtungen berücksichtigen Menschen mit Behinderungen bei Einstellungen

Maßnahme 3.6 Behindertenbeirat und Seniorenbeirat an kommunalpolitischen Willensbildungsprozessen, die die Bereiche Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus betreffen, beteiligen

Maßnahme 3.7 Die auf Kunst und Kultur bezogenen städtischen Richtlinien und Konzepte im Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen

Maßnahme 3.8 Die auf Freizeit und Tourismus bezogenen städtischen Richtlinien und Konzepte im Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen

Maßnahme 3.9 Die Sportförderrichtline im Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen

108 von 212

Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang