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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 3.8

3.8 Die auf Freizeit und Tourismus bezogenen städtischen Richtlinien und Konzepte im Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen

Fördertatbestände und Entwicklungskonzepte der Stadt Chemnitz werden dahingehend überprüft, ob die Forderungen der UN-BRK adäquat abgebildet sind, gegebenenfalls werden Anpassungen vorgenommen.  Zu den zu prüfenden Richtlinien und Konzepten gehören u.a.
- Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit
- Richtlinie zur Förderung von Begegnungseinrichtungen
- Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung
- Bibliotheksentwicklungskonzept
- Rahmenkonzeption Küchwaldpark und Botanischer Gar­ten
- Masterplan Tierpark
- Friedhofssatzung. Dabei ist auch darauf zu achten, dass in den Förderrichtlinien festgeschrieben wird, dass bestehende Einrichtungen auch in der Barrierefreiheit nachzurüsten sind.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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