Startseite der Beteiligung
Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

109 von 212

Maßnahme 3.1

3.1 Inklusive Leitbilder entwickeln

Im Leitbild kommt das Selbstverständnis einer Organisation zum Ausdruck, in diesem Kontext das Selbstverständnis im Umgang mit Vielfalt. Deshalb ist es so wichtig, dass auch die Stadt Chemnitz und alle kulturellen und sportlichen Einrichtungen und Institutionen ein Leitbild entwickeln und vertreten, in dem Inklusion, Abbau von Diskriminierung und die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit verankert sind. Zwar kann die Stadtverwaltung keine Institution verpflichten, ein inklusives Leitbild zu erstellen, aber sie kann selbst mit gutem Beispiel voran gehen und andere dazu ermutigen. Auch kann der Auftrag zur Inklusion zum Beispiel in die Förderrichtlinien der Stadt Chemnitz aufgenommen werden. Die Verwirklichung von Inklusion wird als Förderkriterium festgelegt. Die Umsetzung von Inklusion bezieht sich auf Chancengerechtigkeit sowohl für Besucher*innen und Nutzer*innen von Kultur- und Sportangeboten als auch für Mitarbeitende in Kultur- und Sportorganisationen.

Die Umsetzung von Inklusion wird in der aktuellen Kulturstrategie der Stadt Chemnitz noch nicht thematisiert; dies muss im Rahmen der Evaluierung der Kulturstrategie 2023 nachgeholt werden.

zur Übersicht aller Maßnahmen

109 von 212
Anzahl der Teilnehmer: 2

Wie bewerten Sie die Notwendigkeit dieser Maßnahme?

100% 1 sehr wichtig

Wie sehr sind Sie persönlich von dieser Maßnahme betroffen?

100% 1 sehr stark

Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang