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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 3.7

3.7 Die auf Kunst und Kultur bezogenen städtischen Richtlinien und Konzepte im Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen

Fördertatbestände und Entwicklungskonzepte, wie zum Beispiel die  Kulturstrategie der Stadt Chemnitz, werden anhand der UN-BRK überprüft und angepasst.
Laut Artikel 30 der UN-BRK sollen Menschen mit Behinderung nicht nur Zugang zu kulturellen Angeboten und Materialien haben, auch Kulturschaffende und Künstler*innen mit Behinderung sollen Zugang zum künstlerischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten.
Zu den zu prüfenden Richtli­nien und Konzepten gehören u.a.
- Förderrichtlinie Kunst und Kultur
- Richtlinie Soziokultureller Jugendfonds
- Kulturstrategie
- Konzepte zur Kulturhauptstadtbewerbung
- Zukunftskonzept und Handlungsstrategie Städtisches Kulturmanagement
- Konzept der Städtischen Musikschule
- Konzeption Städtische Theater.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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