Bebauungsplan Stadt Altenberg Öffentliche Auslegung

Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Um-Welt-Zentrum Bärenfels"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.10.2024 bis 11.11.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 19.08.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Um-Welt-Zentrum Bärenfels" in der Fassung vom 10.06.2024, bestehend aus Plan-zeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.


Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 76/20, 76/21, 76/22, 77/2 und 80 sowie Teile der Flurstücke 142/1 und 77/3 der Gemarkung Bärenfels.


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Um-Welt-Zentrum Bärenfels" in der Fassung vom 10.06.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröf-fentlicht, und zwar


vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024


auf der Internetseite der Stadt Altenberg unter www.rathaus-altenberg.de/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans "Um-Welt-Zentrum Bärenfels" im Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg während folgender Zeiten:


Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an
m.bauer@altenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, kön-nen bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg vorgebracht werden.


Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Um-Welt-Zentrum Bärenfels" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Um-Welt-Zentrum Bärenfels"
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Die naturschutzfachliche Kompensation der Eingriffe erfolgt auf Teilen des Flurstücks 121/12 der Gemarkung Reichenau in der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau (Ökokontomaßnahme „Abriss und Entsiegelung ehemaliges Wohnhaus mit Stall in Hartmannsdorf-Reichenau“).

Geotechnischer Bericht Baugrund- und Gründungsverhältnisse vom 03.02.2023

Untersuchungsbericht Versickerung von Niederschlagswasser vom 06.10.2023

Stellungnahme zur Dimensionierung von Versickerungsmulden vom 26.03.2024

Schallimmissionsprognose vom 16.04.2024

Dokumentation der Arterfassungen vom 16.05.2024

Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Themen:

- Archäologie und Denkmalschutz
- Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft (einschließlich Versiegelung)
- Kompensationsmaßnahmen
- Artenschutz (Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten)
- Baumschutz
- Dachbegrünung
- Eingrünung
- Landschaftsschutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“ angrenzend und teilweise im Plangebiet
- Vorbehaltsgebiet Schutz des vorhandenen Waldes und Arten- und Biotopschutz angrenzend (gemäß Regionalplan „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“)
- Waldflächen angrenzend
- Immissionsschutz (Lärmschutz)
- Lage im Hochwasserentstehungsgebietes (HWEG) „Obere Müglitz/Weißeritz“
- Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zu Versickerungsuntersuchung
- Schmutzwasserentsorgung
- vorsorgender Bodenschutz
- Radonschutz
- Geologie | Hydrogeologie
- Bergbauberechtigung | Altbergbau | Hohlraumgebiete


Markus Wiesenberg

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Altenberg

Bauverwaltung / Hochbau

Maximilian Bauer

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel: 035056 333-35

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