Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Laußig Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agrar-Photovoltaik Pristäblich"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.03.2026 bis 10.04.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. l i.V. m. §12 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agrar-Photovoltaik Pristäblich" der Gemeinde Laußig

Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrar-Photovoltaik Pristäblich" beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Beschluss: 69/8/2025 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 100/1, 100/2, 101/5 und 101/6, Flur 3 in der Gemarkung Pristäblich mit einer Gesamtfläche von ca. 7,6 Hektar gemäß Lageplan. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung und des Betriebs einer Agrar-Photovoltaikantage. Dabei soll die kombinierte Nutzung der Fläche für landwirtschaftliche Zwecke und die solare Stromerzeugung ermöglicht werden. Zudem werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige Energieversorgung, die langfristige Nutzungssicherung sowie die erforderliche verkehrsrechtliche Erschließung und gegebenenfalls notwendige Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen geschaffen. Die Planungsaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung. Gemäß §2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Laußig, 13. November 2025 

Lothar Schneider, Bürgermeister

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