Bebauungsplan Stadt Pirna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 103 „Sondergebiet PV Freiflächenanlage an der Kiesgrube Bonnewitz“ der Stadt Pirna (Vorentwurf)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 24.04.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sondergebiet PV Freiflächenanlage an der Kiesgrube Bonnewitz“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 103 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage an der Kiesgrube Bonnewitz“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde der Vorentwurf des B-Planes erarbeitet.

Der Vorentwurf in der Fassung vom 15.01.2026 wird nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45, 53/1 und 273/1 der Gemarkung Bonnewitz. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 2,7 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bonnewitzer Straße K 8713,
  • im Westen durch das Betriebsgelände der Landesanstalt für Forsten
  • im Osten durch die Kiesgrube Bonnewitz
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

Die Lage des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Gegenstand der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von 3,2 MWp auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen neben der Kiesgrube Bonnewitz. Mit dem Bebauungsplan soll das hierfür erforderliche Baurecht geschaffen werden.

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Grünordnungsplan, Anlagen zur Begründung und dem Umweltbericht.

Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB über die Webseite der Stadt Pirna, sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung veröffentlicht. Außerdem werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Während der Beteiligungsfrist kann jede Person Stellungnahmen abgeben; Kinder und Jugendliche sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen vorrangig elektronisch übermittelt werden sollen (z. B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder über das Landesportal Bauleitplanung). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege eingereicht werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist eingehen, können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom

16.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • Internetauftritt der Stadt Pirna: www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo → Aktuelles → Bekanntmachung → Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • Geoportal der Stadt Pirna: gis.pirna.de                                                                                     B-Pläne → Planname auswählen → der blaue Button führt zu den Dokumenten               Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • Landesportal Bauleitplanung Sachsen: www.bauleitplanung.sachsen.de                          Alle Bauleitpläne → Behörde, Ort → Pirna
  • Öffentliche Auslegung im Foyer des Rathauses (Bereich Bürgerbüro), Am Markt 1/2, zu folgenden Dienstzeiten:

        Mo.    8:00 – 13:00 Uhr                   

        Di.      8:00 – 18:00 Uhr

        Mi.      8:00 – 13:00 Uhr

        Do.     8:00 – 18:00 Uhr

        Fr.      8:00 – 12:00 Uhr

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, denen eine lesbare Anschrift beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Stadtrates.

Tim Lochner

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 1/2, 01796 Pirna

Tel.: 03501556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. e der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a bis f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen wie z.B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung von EDV Betreuungs- und Wartungsverträgen können ggf. Auftragsverarbeiter einen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die Kontaktdaten zur/zum Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten befinden sich im hinteren Teil des Amtsblattes der Stadt Pirna „Pirnaer Anzeigers“ unterhalb des Impressums oder auf der Website der Stadt Pirna www.pirna.de.

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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