Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3084, Dresden-Leuben Nr. 7, Kiessee Leuben-Süd

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 17.04.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 13. August 2025 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V 0321/25 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3084, Dresden-Leuben Nr. 7, Kiessee Leuben-Süd, beschlossen.

Der Bebauungsplan hat das Ziel, diesen Bereich städtebaulich zu entwickeln und neu zu ordnen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am

Montag, 23. März 2026, 18 Uhr,

im Bürgersaal, Stadtbezirksamt Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3084 wird mit den jeweiligen Erläuterungen

vom 16. März bis einschließlich 17. April 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 5. März 2026

Gez.:
i. V.
Jan Donhauser
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister


Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3084 im Stadtbezirksamt Leuben, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.08, Hertzstraße 23, 01257 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich:

Montag                                           9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag                    9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung
Mittwoch, Freitag                            nach Vereinbarung

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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