Flächennutzungsplan Stadt Zwönitz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächenutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 17.04.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur

1. Änderung des Flächennutzungsplans der

Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein

Stand: Vorentwurf März 2026

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat am 23.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“, beschlossen. Der Vorentwurf dieses Bebauungsplans be­stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dessen Begründung in der Fassung vom Januar 2026 hat in der Zeit vom 05.02.2026 bis zum 06.03.2026 im Bauamt der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegen und war auch im Internet öffentlich einsehbar.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dementsprechend sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren an die Festsetzung des Bebauungsplans angepasst werden.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein“ in der Fassung vom März 2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 und der Begründung

in der Zeit vom 16. März 2026 bis zum 17.April. März 2026 im Internet unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwoenitz/startseite sowie

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/elterlein-stadt/startseite

veröffentlicht wird und parallel dazu im Bauamt der Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 7, 08297 Zwönitz (Hintereingang zur Apotheke) während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung Zwönitz, also

Montag            von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            von 09:00 – 12:00 Uhr

sowie im Rathaus Elterlein (Büro der Bürgermeisterin) während der dortigen Öffnungszeiten, also

Dienstag         von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Dabei können Interessierte zur Planung Auskunft erhalten und Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können außerdem auf der o. g. Internetseite oder per E-Mail an bauamt@zwoenitz.de oder verwaltung@elterlein.net übermittelt werden.

Elterlein, den 09. März 2026

gez. Triebert                                                                            (Siegel)

Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein

Kontakt

Stadtverwaltung Zwönitz

Fachbereich Bauwesen

Herr Thoralf Ludewig

Sachbearbeiter Bauleitplanung

Tel.: +49 (37754) 35-165

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