Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Bautzen Erneute Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufszentrum Husarenhof"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.03.2026 bis 31.03.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (2. Fassung vom 14.11.2025) ist durch den Stadtrat am 25.02.2026 gebilligt worden.

Das Plangebiet wird begrenzt, nördlich durch die Stieberstraße, westlich durch die Dr.-Peter-Jordan-Straße, südlich durch die Schlachthofstraße und östlich durch die bestehende Bebauung der Käthe-Kollwitz-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1404/2, 1404/4, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10, 1404/11, 1404/13, 1498/2, 1498/4, 1498/6, 1498/8, 1498/10, 1498c sowie Teile der Flurstücke 1495, 1516/1, 1516/2 und 2014a der Gemarkung Bautzen.

Aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der 1. Fassung vom 02.10.2024 waren Änderungen im Planentwurf erforderlich. Die Änderungen sind in der 2. Fassung des Entwurfes vom 14.11.2025 eingearbeitet und kenntlich gemacht. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

  • Überarbeitung der Festsetzungen zu möglichen Verkaufsflächen, insbesondere Begrenzung der Gesamtverkaufsfläche für Betriebsformen mit zentrenrelevanten Sortimenten
  • Verlagerung des Standortes für die Umspannstation.

Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen zur Nutzungsabgrenzung im Baugebiet, Verkehrserschließung, zum Immissionsschutz, zur Versickerung, zur Durchführung von Baugrunderkundungen, zu Rückbau- und Abrissmaßnahmen, zur Medienerschließung in den Festsetzungen, der Begründung und im Umweltbericht vorzunehmen. Die Anlage I Auswirkungsanalyse der städtebaulichen Auswirkungen einer geplanten Erweiterung des Einkaufszentrums „Husarenhof“ wurde grundsätzlich überarbeitet. Die Anlage IV Verkehrsuntersuchung wurde aktualisiert.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der 2. Fassung mit Stand vom 14.11.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht, Einzelhandelsgutachten (Anlage 1), Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten (Anlage 2), Bericht zur artenschutzfachlichen Voruntersuchung des Gebäudes der ehemaligen Volkshochschule und angrenzender Gebäude (Anlage 3), Verkehrsuntersuchung (Anlage 4), Schalltechnisches Gutachten (Anlage 5), Ergebnisse Radiologische Untersuchung (Anlage 6) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 7) werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

16.03. bis 31.03.2026

erneut im Internet unter https://www.bautzen.de/bekanntmachungen und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und nur die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Planentwurf um Stellungnahme gebeten werden, da durch die Änderung oder Ergänzung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (2. Fassung vom 14.11.2025) die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die o.g. Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 307 während der Dienststunden

                       Montag             07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Dienstag           08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                       Mittwoch           07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Donnerstag        08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                       Freitag              07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tierarten, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Landschaftsbild, Landschaftserleben und naturbezogene Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter, den Menschen und die menschliche Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 02.10.2024 und i.d.F.v. 14.11.2025
  • Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten im Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten i.d.F.v. 02.09.2019 und der artenschutzfachlichen Voruntersuchung vorhandener Gebäude i.d.F.v. 15.11.2022
  • Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Untersuchung von Lärmimmissionen durch die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ im Schalltechnischen Gutachten i.d.F.v. 30.11.2023
  • Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Analyse der aktuellen Radonsituation in Bestandsgebäuden in der Radiologischen Untersuchung i.d.F.v. 21.10.2020

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen und Entwurfs-Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 06.12.2018 und vom 04.02.2025
  • Schutzgüter Boden/Wasser: Abwasserentsorgung – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 06.12.2018 und Niederschlagswasserversickerung, Bewässerung – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 04.02.2025 und Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 03.02.2025
  • Schutzgut Boden/Geologie: Altlasten/altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen/Bodenschutz/allgemeine Angaben zur Geologie – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 06.12.2018 und vom 04.02.2025 – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 03.02.2025
  • Schutzgut Tierarten: Artenschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 06.12.2018 und vom 04.02.2025
  • Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 26.11.2018 und vom 03.02.2025
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landesamt für Archäologie, Sachsen vom 05.11.2018 und vom 07.01.2025 – Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 06.02.2025
  • Natur und Landschaft – Grüne Liga Sachsen e.V. vom 18.11.2018
  • Natur und Landschaft/Durchgrünung/Klima – BUND Sachsen e.V. vom 29.11.2018
  • Natur und Landschaft/Denkmalschutz – Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 26.11.2018 und vom 06.02.2025

Es können von Jedermann Stellungnahmen in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (2. Fassung vom 14.11.2025) und ihre möglichen Auswirkungen während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 307 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 26.02.2026

Karsten Vogt
Oberbürgermeister

Kontakt

Elisa Menzel

Sachbearbeiterin Stadtplanung
Bauverwaltungsamt

bauleitplanung@bautzen.de

Datenschutzerklärung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung

Auf Grundlage von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bautzen
vertreten durch den Oberbürgermeister Karsten Vogt
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: stadtverwaltung@bautzen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Bautzen
Datenschutzbeauftragte
Frau Sobe

E-Mail: datenschutz@bautzen.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Bautzen
Bauverwaltungsamt
Abteilung Stadtplanung
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: bauverwaltungsamt@bautzen.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Bauleitpläne nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren Stellungnahmen abgeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren ihre Stellungnahmen an die Gemeinde abgeben können. Sofern Sie sich hierfür entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre personenbezogenen Daten. Diese Informationen werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Adressdaten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutz-durchführungsgesetz sowie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
§ 3 BauGB.

6. Empfänger / Empfängerkreis von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern / Empfängerkreis übermittelt:

  • verwaltungsinterne Ämter der Stadtverwaltung Bautzen, die in das Planverfahren einbezogen sind,
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Gutachter),
  • höheren Verwaltungsbehörden (Landratsamt Bautzen) im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder
  • Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
  •  

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

7. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist nach Aufhebung der Bauleitpläne beträgt 10 Jahre.

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

a)   Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
      (Artikel 15 DSGVO).

b)   Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten       (Artikel 16 DSGVO).

c)   Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der    Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO   genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel     18 DSGVO.

d)   Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig    verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von        Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch          noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der         personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der         Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e)   Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung          kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

f)   Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung       betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen    diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Bautzen widerrufen
      (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

g)    Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,        wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet       werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen          Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postanschrift:

Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Hausanschrift:

Devrientstraße 5
01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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