Bebauungsplan Gemeinde Haselbachtal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Am ehemaligen Rittergut" im Ortsteil Gersdorf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Am ehemaligen Rittergut“ im Ortsteil Gersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Haselbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2026 unter Beschluss 5/2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am ehemaligen Rittergut“ im Ortsteil Gersdorf bestehend aus zeichnerischen (A) und textlichen Festsetzungen (B) sowie Begründung mit Umweltbericht (C) jeweils in den Fassungen vom 20. Januar 2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht (Stand: 20. Januar 2026)

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am ehemaligen Rittergut“ im Ortsteil Gersdorf bestehend aus zeichnerischen (A) und textlichen Festsetzungen (B) sowie Begründung mit Umweltbericht (C) jeweils in den Fassungen vom 20. Januar 2026 werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 9. März bis zum 12. April 2026 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/haselbachtal/beteiligung/themen/1062292 zur Einsichtnahme durch jedermann im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt eine Offenlage aller Informationen in der Gemeindeverwaltung Haselbachtal (Hauptstraße 45 / 01920 Haselbachtal / OT Bischheim) während der Dienstzeiten.

Dienstzeiten sind:

  • Montag 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch 8.00 bis 14.00 Uhr
  • Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen zu den veröffentlichten bzw. ausgelegten Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist (9. März bis zum 12. April 2026) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Haselbachtal, 5. März 2026

Tobias Liebschner
Bürgermeister

Kontakt

Herr Tobias Liebschner
eMail: t.liebschner@haselbachtal.de

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