Bebauungsplan Stadt Delitzsch Aufstellungsbeschluss

Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 28 "Gewerbepark Delitzsch Benndorf" - vereinfachte Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.03.2026 bis 19.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung der Satzung der Großen Kreisstadt Delitzsch über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbepark Delitzsch Benndorf“ – vereinfachte Änderung

---

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch hat am 26.02.2026 die Einleitung des Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Gewerbepark Delitzsch Benndorf“ beschlossen (Beschluss-Nr. 33/2026). Im Rahmen der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 soll die Festsetzung der Firsthöhe gestrichen werden. Stattdessen soll künftig eine maximale Höhe baulicher Anlagen festgesetzt werden. Auf diese Art und Weise werden künftig alle baulichen Anlagen durch die Höhenbegrenzung erfasst, insbesondere dann, wenn sie über keinen First im bauordnungs- und planungsrechtlichen Sinne verfügen. Die Neufestsetzung ermöglicht künftig den Ausschluss etwaiger Störelemente für das Landschaftsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, womit die städtebaulichen Ziele des Ursprungsbebauungsplanes, anders als bisher, vollumfänglich umgesetzt werden können.

Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbepark Delitzsch Benndorf“ – vereinfachte Änderung wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB angeordnet

Zur Sicherung des eingeleiteten Änderungsverfahrens wurde in gleicher Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Delitzsch am 26.02.2026 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 – vereinfachte Änderung auf der Grundlage der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 34-2026).

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichneten Teile der Stadt Delitzsch im Geltungsbereich des im vereinfachten Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbepark Delitzsch Benndorf“. Die Veränderungssperre umfasst damit folgende Flächen: „Flurstück 9/5, Flur 4 und Flurstück 91/5, Flur 3, jeweils Gemarkung Schenkenberg“, „Flurstück 19/5, 26/7, Flur 2 und Flurstück 4/17, 4/16 teilw. 3/5, teilw. 4/10, Flur 3, jeweils Gemarkung Benndorf.

Zur Sicherung der Planung dürfen im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung darüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.

Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre (insbesondere auch die Abgrenzung des Geltungsbereichs und die Begründung für die Veränderungssperre) auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehen.

Ferner ist eine Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, Verwaltungsgebäude II, Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine nach § 214 Abs. 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Delitzsch unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)         die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)         die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

---

Delitzsch, den 02. März 2026

gez.

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr André Fischer

Große Kreisstadt Delitzsch

SG Bauordnung / Stadtplanung

Sachbearbeiter

Markt 3

04509 Delitzsch

Tel.: +49 34202 67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de


​​​​​​

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang