Bebauungsplan Gemeinde Bockau Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet Wiesenweg" der Gemeinde Bockau in der Fassung vom Juni 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 23.08.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Bockau

Veröffentlichung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Gemeinde Bockau in der Fassung vom Juni 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bockau hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 mit Beschluss Nr. B031/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Fassung vom Juni 2024 mit Begründung, Anlage 1.1 bis 1.4 und Anlage 2 sowie Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 15.07.2024 – 23.08.2024 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Gemeinde Bockau in der Fassung vom Juni 2024 mit Begründung, Anlage 1.1 bis 1.4, Anlage 2 und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.bockau.de/aktuelles/nachrichten/bockauer-nachrichten/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Bockau, Rathaus - Sekretariat, 1.OG, Schneeberger Straße 49, 08324 Bockau zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2022 [Beachtung Ziel LEP 2013 Z 2.2.1.4; Erstellung nachvollziehbare Bedarfsauseinandersetzung; Hinweis zu Bodenbelastungskarten]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 11.02.2022 [Beachtung Ziel LEP 2013 Z 2.2.1.4 / Z 2.2.1.5 / Z 1.2.7; Erstellung nachvollziehbare Bedarfsauseinandersetzung und Aufzeigen von Potenzialen; Hinweis auf Lage in einem Radonvorsorgegebiet und Allgemein-verfügung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Altlastenverdachtsfläche; Geltungsbereich innerhalb Gebiet mit großflächig geogen-bergbaubedingt erhöhten Arsen- und Schwermetallbelastungen; Durchführung einer standortbe-zogenen Bodenuntersuchung erforderlich; Hinweis auf bodenschutzrechtliche Maßnahmen zur Unterbrechung Wirkungspfad Boden-Mensch; Hinweise zur Bodenerosionsgefährdung; Hinweise zu anfallendem Abfall / anfallende Überschussmassen / eingeschränkte Entsorgungsmöglichkeiten]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 24.02.2022 [Hinweise zur Lage im Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ (Feldnr. 1680) und „Bockau“ (Feldnr. 1702) – keine Auswirkungen zu erwarten; Hinweise zur Lage im Gebiet Durchführung von bergbaulichen Arbeiten über Jhd. Hinweg - kein Wissen über stillgelegte bergbauliche Anlagen; Lage im alten Bergbaugebiet - Vorhandensein nichtrisskundigen Grubenbauen an Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen; Empfehlung Untersuchung Baugruben auf Spuren von Altbergbau]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.02.2022 [keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, keine radio-aktive Verdachtsfläche, Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz; Hinweise zu geologisch-hydro-geologischen Verhältnissen, zur Baugrunderkundung, zu Versickerungsvorhaben zur Regelung Geologiedatengesetz, zur Übergabe von Ergebnisdaten, zu Geologischen Daten]
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 02.04.2024 [Hinweise beachtet]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 10.04.2024 [Bedarfsermittlung rein aus Prognose für die Zukunft, Anpassung Bedarfsnachweis]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: Hinweise zu Bodenuntersuchung beachtet]
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 20.03.2024 [Rechtsinhaber Erlaubnisfeld „Bockau“ hat sich geändert]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.04.2024 [keine Bedenken aus geologischer Sicht; Anforderungen und Hinweise bereits beachtet; Hinweise zur Frostzone]

Schutzgut Klima und Luft

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 10.04.2024 [Hinweis auf Berücksichtigungsgebot nach Klimaschutzgesetz - Prüfung von nachteiligen Auswirkungen durch das Vorhaben auf das lokale Klima - Hinweise, auf Steuerungsfunktion der Kommune bei Neubau von Gebäuden / Anlagen – ggf. Festsetzungen zum Klimaschutz]

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 11.02.2022 [Hinweise zur Aus-weisung im Regionalplan - Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse; Hinweise zum vorhandenen Biotop]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Forst: keine Belange betroffen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Naturschutz: Hinweise zum vorhandenen Biotop / Erfordernis Biotopfeststellung]
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 10.04.2024 [erneuter Hinweis zur Ausweisung im Regionalplan - Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 11.02.2022 [Hinweise zur Aus-weisung im Regionalplan - potenzielle Wassererosionsgefährdung d. Ackerbodens, Anforderungen an den Grundwasserschutz, Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft: kein Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Abwasserbeseitigung: gesicherte Abwasserentsorgung ist nachzuweisen; positive Stellungnahme ZAST erforderlich]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Wasserbau: keine Einwände]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.04.2024 [Hinweise zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen weiterhin gültig; Hinweise zur Versickerung von Oberflächenwasser]

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Immissionsschutz: kein Erkennen der Entstehung neuer oder Verschärfung bestehender Nutzungskonflikte; Beachtung Abstandsregelung für Austrittöffnungen von Schornsteinen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Brandschutz: Lösch-wasserversorgung nachweisen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Immissionsschutz: Einsatz von Luftwärmepumpen unter Beachtung Immissionsrichtwerte]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Abwasserbeseitigung: Hinweis zur Oberflächenwasserbeseitigung / Schwammstadt]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Brandschutz: Lösch-wasser und Zufahrt gesichert]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: Hinweis zur Beachtung von gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und öffentlichem Verkehrsraum]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Denkmalschutz: Hinweis auf sogenannte „Reuterstufen“ auf Flurstück 339]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 25.02.2022 [Referat Landwirtschaft: Fläche landwirtschaftlich genutzt (Grünland); dauerhafter und temporärer Flächenentzug; Erstellung nachvollziehbare Begründung und Aufzeigen von Potenzialen]
  • Stellungnahme Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. vom 02.04.2024 [keine Berührung Welterbe und Pufferzonen)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 04.01.2022 [keine Einwände; Beachtung der südlich befindlichen Terrassierungen und sogenannte Reuterstufen; Auszug Denkmalkartierung mit Foto von 2002]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 27.01.2022 [keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden nach § 20 SächsDSchG]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Naturschutz: Hinweise zur Ausgleichabgabe und zur vertraglichen Regelung der Pflege / Bewirtschaftung der Bergwiese; Antrag auf Ausnahme in Bearbeitung]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.04.2024 [Referat Landwirtschaft: aufgrund Bedarfsnachweis keine Einwände]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 19.04.2024 [Abstimmung zu den einzuhaltenden Abständen im weiteren Planungsverlauf auch in Bezug auf Baustellenein-richtungen, Transporttrassen, …; Beachtung Umgebungsschutz]
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen (LfA) vom 04.04.2024 [archäologische Relevanz belegen archäologische Kulturdenkmale im Umfeld – mittelalterlicher Ortskern und Bergbauspuren unbekannter Zeitstellung; Verweis auf § 14 SächsDSchG – Erfordernis der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; Information LfA über exakten Baubeginn mind. 3 Wochen vorher]

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an info@bockau-erzgebirge.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Bockau, Rathaus - Sekretariat, 1.OG, Schneeberger Straße 49, 08324 Bockau).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Wiesenweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Bockau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Bockau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Bockau, den 27.06.2024

Franziska Meier

Bürgermeisterin                                                                        Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bockau

Schneeberger Straße 49

08324 Bockau

Frau Yvonne Hartwig

Tel: 03771/43010-411

E-Mail: info@bockau-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlagen zur Begründung
  • Deckblatt
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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