Flächennutzungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslage 1. Entwurf der 6. Änderung des FNP Gemeinde Elsterheide für Bereich Bebauungsplan Solarpark Neuwiese

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 13.05.2024 bis 12.06.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des 1. Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide für den Bereich des Bebauungsplanes Solarpark Neuwiese

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 den 1. Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide in der Fassung vom 23.01.2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 16/24).

Der oben genannte Entwurf der. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 23.01.2024 samt Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen

vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.06.2024

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                        08.00 bis 11.30 Uhr

Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden ausgelegt:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt, Tiere, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch/Gesundheit
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Waldabstandsregeln, Brandschutz, Grund-, Trink- und Abwasserschutz, Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Archäologie, Hydrologie und umweltverträgliche Gestaltung

Die Unterlagen sind zusätzlich zur gleichen Zeit über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder siemon@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 S. 1 BauGB).

Zeitgleich wird die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gem. § 3 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Beschreibung des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Fläche von ca. 31,2 ha und befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Ortsteil Neuwiese-Bergen der Gemeinde Elsterheide, Gemarkung Neuwiese, zwischen dem Gewerbegebiet an der Geierswalder Straße und dem Südgraben. Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem.  § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen und somit einen Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Elsterheide zu leisten.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im Kartenausschnitt ersichtlich:

Abbildung 1 Planzeichnung des Sondergebietes Solarpark Neuwiese im Flächennutzungsplan

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

gez. Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Elsterheide

Ivonne Siemon

Am Anger 36

02979 Elsterheide

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Gegenstände

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  • Stellungnahmen
  • Stellungnahmen
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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