Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. VE04
„Solarkraftwerk Belgern“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 03.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VE04 „Solarkraftwerk Belgern“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.10.2025, dem Plan zum ursprünglichen Biotopbestand und dem Zielabweichungsverfahren mit den Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 3,0 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt.
Die Planfläche befindet sich südlich der Stadt Belgern, am Nordwestrand des Gewerbegebietes an der Mühlberger Straße innerhalb des Flurstücks 176/5 Gemarkung Belgern Flur 9.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit
vom 05.01. bis 06.02.2026
im Rathaus Belgern, Bauamt, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern während der Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Und im Rathaus Schildau, Bürgeramt, Marktstraße 1, 04889 Belgern-Schildau OT Schildau während der Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Es sind umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, Gutachten und der Stellungnahmen, abgegeben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar. Sie sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und in der Begründung verfügbar.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Belgern-Schildau unter https://www.belgernschildau.de/seite/277615/veröffentlichungen.html
sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann elektronisch an die E-Mai-Adresse post@belgernschildau.de oder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind während der Veröffentlichungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Belgern-Schildau, 31.12.2025
Gläser
Bürgermeister
Ute Simon E-Mail: u.simon@belgernschildau.de