Bebauungsplan Gemeinde Moritzburg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohngebiet am Pferdeweg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.01.2026 bis 06.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Moritzburg hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Pferdeweg“ mit Stand vom 12.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung am Pferdeweg verbessert und eine bauliche Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht werden. Neben der Bestandssicherung soll Baurecht für zwei Einfamilienhäuser geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem bestehenden, rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Pferdeweg“ in der Fassung vom 12.09.2025 findet im Zeitraum vom 05.01.2026 bis 06.02.2026 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet am Pferdeweg“ sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Moritzburg, Schlossallee 22, 01468 Moritzburg zu folgenden Öffnungszeiten:

Di: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Do: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Forst,
  • Hydrogeologie.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Naturschutz,
  • Forst,
  • Denkmalschutz,
  • Archäologie,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Pferdeweg“ können bis einschließlich 06.02.2026 schriftlich, per E-Mail an bauamt@moritzburg.de oder zur Niederschrift bei dem Bauamt der Gemeinde Moritzburg abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Moritzburg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Moritzburg, 01.10.2025

Jörg Hänisch

Bürgermeister

Kontakt

Nadine Ehrig

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