Bebauungsplan Stadt Dippoldiswalde Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung Entwurf Bebauungsplan „Wohnstandort 131/2 - Malter“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.01.2026 bis 06.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Wohnstandort 131/2 - Malter“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Stadtverwaltung in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2025 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnstandort 131/2 - Malter“ in der Planfassung vom Dezember 2025 wird zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 131/2 und Teile des Flurstückes 131/1 der Gemarkung Malter mit einer Gesamtfläche von ca. 1,11 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit

                        vom 05.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

Montags:       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstags:     9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstags:            9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitags:        9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum einschließlich der Versickerungsuntersuchung als Anlagen zur Begründung.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

vom 14.01.2025

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu

Kompensationsmaßnahmen

  • Schutzgut Wald

Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

Hinweise zum Lärmschutz einschließlich Erläuterungen zum Vollzug  

des Bebauungsplanes und zur Siedlungshygiene

  • Schutzgut Wasser

Hinweise zur Niederschlagswasserentsorgung

  • Schutzgut Boden

Hinweise zur Versiegelung und bodenfunktionalen Ausgleichsmaßnahmen

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 09.01.2025

  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Radonschutz

  • Schutzgut Boden

     Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur

     Ingenieurgeologie

Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwal-tung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung über-mittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dip-poldiswalde vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gez. Kerstin Körner

Oberbürgermeisterin

Kontakt

Fr. Jantschke 

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

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