Die vom Stadtrat am 11.02.2025 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Erlichtteich“ der Stadt Königsbrück, wurde im Anzeigeverfahren der Verwaltungsbehörde am 28.08.2025 zur Anzeige vorgelegt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Erlichtteich“ tritt somit am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, ab der Bekanntmachung, in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, während der Dienstzeiten im Zimmer 02 einsehen oder über dessen Inhalt Auskunft erlangen.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Bau GB (Baugesetzbuch) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 2 Bau GB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 Bau GB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Königsbrück, 19.12.2025 Heiko Driesnack, Bürgermeister
Frau Yvonne Ebert Tel. 035795 388-23