Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

2. Entwurf z. vorhabenbezogenen Bebauungsplan m. integriertem Vorhaben- u. Erschließungsplan „Mobilheime Blattersleben“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.01.2026 bis 03.02.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung vom 29.10.2025 den 2. Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Mobilheime Blattersleben“ der Gemeinde Priestewitz, OT Blattersleben gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 284 und 27/1 (teilweise) in der Gemarkung Blattersleben (s. Übersichtsplan).
Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 07.04.2025 bis 12.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Priestewitz und elektronisch auf der Homepage der Gemeinde Priestewitz öffentlich aus.
Diese Entwurfsunterlagen wurden im Plandokument geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung September 2025, dar.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB werden die Unterlagen zum 2. Entwurf sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen, in der Zeit

vom 02.01.2026 bis einschließlich 03.02.2026

elektronisch auf der Homepage der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz zu den folgenden Zeiten:

Montag           07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag         07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch         07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag     07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag            07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

Gutachten:

    • Artenschutzfachbeitrag (Januar 2024)
    • Kurzgutachten Schallschutznachweis (September 2024)
    • Hydraulische Bemessung der Niederschlagsversickerung nach DWA-A138 (August 2025)

Umweltbericht mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:

  • Fläche – Vorbelastung des Standortes
  • Boden – Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
  • Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf mögliche Grundwasserverschmutzungen und Niederschlagswasserversickerung
  • Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Mensch – Verkehrslärm der K8554, Anlagenlärm
  • Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
  • Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen
  • Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit
  • Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen:

    • Landratsamt Meißen vom 15.05.2024 und 09.05.2025
  • zur Niederschlagswasserversickerung und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • zu Kompensationsmaßnahmen, Gehölzanpflanzungen, Pflanzliste
  • zu Immissionen der Zottewitzer Straße (K8554)
    • Landesamt für Archäologie Dresden vom 18.03.2024
  • zur Lage im Bodendenkmalbereich „mittelalterlicher Ortskern [D-44100-01]“
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden vom 17.04.2024
  • zur Radioaktivität und Geologie

Hinweise:

Stellungnahmen zum 2. Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an gemeinde@priestewitz.de abgegeben werden.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Gemeinderat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Priestewitz
Staudaer Straße 1
01561 Priestewitz

Telefon: 03522 5114-0
Telefax: 03522 5114-14
E-Mail: gemeinde@priestewitz.de

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