Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Beschluss SR 70/25-24/29 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 mit der Bezeichnung „Nach der Schiffsmühle/ Zum Gleisdreieck“ gefasst.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Gewerbegebietes.
Das Plangebiet ist größtenteils noch unbebaut. Ausgehend von der neu hergestellten Straße Nach der Schiffsmühle wurde bereits eine Zufahrt ins Gebiet hergestellt. Dieser Straßenstumpf soll Richtung Süden weitergeführt werden, um das Gebiet zu erschließen. Dabei muss die Zugänglichkeit der ONTRAS-Station (Gas) im westlichen Plangebiet und die Zuwegung im östlichen Plangebiet zu den Bahnanlagen der Deutschen Bahn (DB) berücksichtigt werden. Der südliche Randbereich ist durch Gehölzbestände geprägt, die bei der Planung ebenfalls berücksichtigt werden sollen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 227/7, 227/9, 227/11, 228/1, 228/7, 229/1, 231/1, 231/7, 231/8, 231/9, 231/11, 231/13, 231/14, 231/15, 231/17, 231/18, 232/5, 232/6, 232/7, 232/8, 232/9, 232/10, 232/11, 233/1, 233/2, 234/1, 234/2, 234/3, 235/1, 235/3, 235/4, 236/1, 236/2, 237/1, 237/3, 237/4, 237/5, 238/3, 238/5, 238/6, 238/7, 239/3, 239/5, 239/6, 239/7, 240/3, 240/4, 240/5, 242/3, 242/4, 242/5, 243/3, 243/4, 243/5, 244/1, 245/1, 246, 1069/1, 1069/2, 1069/4, 1069/6, 1069/7 und Teile des Flurstückes 227/8 der Gemarkung Zitzschewig auf einer Fläche von ca. 2,8 ha. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der Lageplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches.
Radebeul, den 18.12.2025
Bert Wendsche
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radebeul
Fr. Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Pestalozzistraße 6
01445 Radebeul