Bebauungsplan Gemeinde Moritzburg Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan „Räuberhütte in Moritzburg“ im OT Moritzburg der Gemeinde Moritzburg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.01.2026 bis 28.02.2026
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Geltungsbereich Bebauungsplan "Räuberhütte in Moritzburg"

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 24.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Flurstück 318 f, Gemarkung Moritzburg OT Moritzburg der Gemeinde Moritzburg“ gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan umfasst einen Geltungsbereich von 5.037 m².

Konkret handelt es sich um das Flurstück 318 f der Gemarkung Moritzburg: Der genaue Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die aktuelle Nutzung und der auf dem Flurstück befindliche bauliche Bestand rechtlich gesichert werden, da das Flurstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Moritzburg als Grünfläche dargestellt ist. Der Bebauungsplan wird nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderlich. Die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4

Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Jörg Hänisch

Bürgermeister

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Nadine Ehrig

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