Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Pleiße Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung „Am Hain“, Gemarkung Schweinsburg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 06.05.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen / Pleiße hat in öffentlicher Sitzung am 27.03.2024 die Änderung des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung und den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Hain“, Gemarkung Schweinsburg in der Fassung 03/2024 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vorliegende Entwurf der Ergänzungssatzung 03/2024 wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 24.01.2024 bis 29.02.2024 erfolgten förmlichen Beteiligung zum Entwurf Stand 12/2023 überarbeitet. Diese notwendigen Änderungen der Planung machen eine erneute Auslegung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, da durch die Änderung die sog. „Grundzüge der Planung“ berührt wurden.

Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 03/2024 gegenüber dem Entwurf 12/2023 in der Planzeichnung vorgenommen:

1.   Erweiterung des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung

2.   Übernahme der Zuordnungsfestsetzung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Buderusstraße“

Nach Einschätzung der Gemeinde wird die folgende, wesentlich bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Landratsamt Zwickau vom 11.03.2024.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wurde nach § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten der Gemeinde

www.neukirchen-pleisse.de

sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

in der Zeit vom 03.04.2024 bis 06.05.2024 einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Bauamt, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag          von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr    und     13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag        von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr    und     13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch       von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr    und     13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag   von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr    und     13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

gez. Liebald

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Bürgermeisterin
Frau Liebald
Tel. 03762 / 952415
Zi. 2

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1_Liste gebietsheimische Gehoelzauswahl
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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