Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 mit Beschluss SR 37/26-24/29 den Beschluss über die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 115 mit der Bezeichnung „Hohenhausweg/Mittlere Bergstraße“ gefasst.
Das Planungsziel besteht in der maßvollen Ergänzung von Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung des wertvollen und denkmalgeschützten Ensembles „Weingut Hohenhaus“ (Sachgesamtheit).
Das Plangebiet wird begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1060/11 und einen Teil des Flurstückes 1060/10 der Gemarkung Zitschewig auf einer Fläche von ca. 5.100 m². Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 115 sind in der Abbildung unmaßstäblich dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung im Original – Maßstab 1:2.000, die in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, im Stadtentwicklungsamt, Zimmer 1.14 oder einem Vertreter während der Sprechzeiten (montags und freitags 09:00 bis 12:00 sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet).
Das Plangebiet ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Weingut Hohenhaus“, bestehend aus der Villa (einschließlich Ausstattung), der Toranlage und Einfriedungsmauer, Wohnhaus, der ehem. Gärtnerei (mit Gärtnerhaus, Toranlage und Einfriedungsmauer sowie Heizhaus einschließlich Dampfmaschine und Schornstein) des Weingutes, dem Park, Nebengebäude am Hohenhausweg und Gewächshaus nahe der Mittleren Bergstraße und liegt zudem im Denkmalschutzgebiet „historische Weinberglandschaft Radebeul“.
Radebeul, den 27.08.2026
Dr. Jörg Müller
Erster Bürgermeister
Stadtverwaltung Radebeul
Stadtentwicklungsamt
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
Herr Pilz