Bebauungsplan Stadt Rabenau Frühzeitige Beteiligung

B-Plan "Solarpark Spechtritz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 24.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“

für die Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ gefasst (Beschluss Nr. 14/2023). In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Rabenau im Parallelverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 15/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 24,9 ha umfasst die privaten Flurstücke 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz. Im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 trug das Flurstück 54/8 noch die Bezeichnung 54/5. Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in 54/8. Diese redaktionelle Änderung wurde durch eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit Beschluss vom 25.03.2024 übernommen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft. Die Flächen sollen nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Der Planbereich geht aus dem angefügten Kartenausschnitt hervor.

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.03.2024 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt. In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22.02.2024 mit der dazugehörigen Plandarstellung und Begründung gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der komplette Vorentwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans liegt

in der Zeit vom 15. April bis einschließlich 24. Mai 2024

im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind

Montag/Mittwoch/Donnerstag:     7:00 - 12:00 und 13.00 - 16:00 Uhr

Dienstag:                                          7:00 - 12.00 und 13.00 - 18:00 Uhr

Freitag:                                              7:00 - 12:00 Uhr.

Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ in der Fassung vom 22.02.2024:

•          Planurkunde mit textlichen Festsetzungen 

•          Begründung

•          Textliche Festsetzungen

•          Umweltinformationen

•          Potenzialflächenanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rabenau

Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.02.2024:

•          Planurkunde

•          Begründung

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Rabenau, 05.04.2024

Paul
Bürgermeister

Kontakt

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang