Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Thiendorf Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Thiendorf"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 30.09.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in öffentlicher Sitzung am 22.01.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Thiendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer PV-FF A mit einer Nennleistung von bis zu 18 MWp sowie den dazugehörigen Nebenanlagen.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Thiendorf“ vom 22.01.2025 haben sich im Rahmen der Bearbeitung folgende Änderungen des Geltungsbereiches ergeben:

  • Erweiterung des Geltungsbereiches im Nordwesten um Teile der Flurstücke 208/1, 208/2 und 283/3 der Gemarkung Lötzschen sowie im Nordosten um das Flurstück 195/1 sowie Teile der Flurstücke 195/2 und 50/10 der Gemarkung Lötzschen, um den Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB an einen qualifizierten Bebauungsplan zu entsprechen (Anbindung an die öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsflächen „An der Autobahn“ und „Am Kettenbach“),
  • Anpassung der südlichen Geltungsbereichsgrenze aufgrund der Überlagerung mit dem bestehenden Vogelschutzgebiet „Teiche bei Zschorna“ und des eingemessenen Feldweges.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 20,0 ha und betrifft folgende Flurstücke:

  • vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Lötzschen: 195/1, 196
  • teilweise betroffene Flurstücke der Gemarkung Lötzschen: 50/10, 179, 195/2, 207/1, 208/1, 208/2, 283/3.

Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Thiendorf“ in der Fassung vom 06.08.2025 wird einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 01.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter

www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://mitdenken.sachsen.de/1056006

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Thiendorf“ in der Fassung vom 06.08.2025 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden möglich.

Montag:                      9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                    9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:               9:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:                       9:00 bis 12:00 Uhr

Da die Gemeindeverwaltung Thiendorf montags und mittwochs für die Öffentlichkeit geschlossen hat, ist die Einsichtnahme an diesen Wochentagen zu den genannten Dienststunden nur nach vorherigen Klingeln möglich.  

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Thiendorf, den 22.08.2025

Dirk Mocker

Bürgermeister

Kontakt

SB Bauverwaltung

Frau Bittner

Tel: 035248 84017

Mail: bauverwaltung@thiendorf.de

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