Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in öffentlicher Sitzung am 22.01.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Thiendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer PV-FF A mit einer Nennleistung von bis zu 18 MWp sowie den dazugehörigen Nebenanlagen.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Thiendorf“ vom 22.01.2025 haben sich im Rahmen der Bearbeitung folgende Änderungen des Geltungsbereiches ergeben:
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 20,0 ha und betrifft folgende Flurstücke:
Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Thiendorf“ in der Fassung vom 06.08.2025 wird einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 01.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https://mitdenken.sachsen.de/1056006
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Thiendorf“ in der Fassung vom 06.08.2025 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden möglich.
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Da die Gemeindeverwaltung Thiendorf montags und mittwochs für die Öffentlichkeit geschlossen hat, ist die Einsichtnahme an diesen Wochentagen zu den genannten Dienststunden nur nach vorherigen Klingeln möglich.
In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Thiendorf, den 22.08.2025
Dirk Mocker
Bürgermeister
SB Bauverwaltung
Frau Bittner
Tel: 035248 84017
Mail: bauverwaltung@thiendorf.de