Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thiendorf für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Planungsziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und bisher im planungsrechtlichen Außenbereich liegende Flächen einer Bebauung im Zusammenhang mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage zugänglich zu machen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Thiendorf" durchgeführt.
Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thiendorf in der Fassung vom 07.08.2025 wird einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 01.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https://mitdenken.sachsen.de/1055988
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thiendorf in der Fassung vom 07.08.2025 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden möglich
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Da die Gemeindeverwaltung Thiendorf montags und mittwochs für die Öffentlichkeit geschlossen hat, ist die Einsichtnahme an diesen Wochentagen zu den genannten Dienststunden nur nach vorherigen Klingeln möglich.
In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Thiendorf, den 22.08.2025
Dirk Mocker, Bürgermeister
SB Bauverwaltung
Frau Bittner
Tel: 035248 84017
Mail: bauverwaltung@thiendorf.de