Flächennutzungsplan Stadt Wittichenau Beschluss

Flächennutzungsplan der Stadt Wittichenau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 22.08.2025 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau über die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB

des Flächennutzungsplanes des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau

in der Fassung vom 09.10.2024 mit redaktionellen Änderungen und
Ergänzungen vom 02.04.2025

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat den Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet bestehend aus der Planzeichnung, den Beiplänen, der zugehörigen Begründung mit integriertem Landschaftsplan, dem Umweltbericht und den Anlagen A und B in der Fassung vom 09.10.2024 mit redaktionellen Änderungen und Ergänzungen vom 02.04.2025 mit Beschluss-Nr. 07/03/2025 am 16.04.2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Das Landratsamt des Landkreises Bautzen hat den Flächennutzungsplan des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 09.10.2024 mit redaktionellen Änderungen und Ergänzungen vom 02.04.2025 mit Bescheid vom 15.07.2025 (Aktenzeichen: 621.39:Wit) gemäß

§ 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Flächennutzungsplan des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 09.10.2024 mit redaktionellen Änderungen und Ergänzungen vom 02.04.2025 ist mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.

Der Flächennutzungsplan des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau einschließlich aller Planteile, Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB kann in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 4 - 5 zu den Dienststunden durch jedermann öffentlich eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen nach § 6a Abs. 2 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und auf der Homepage der Stadt Wittichenau unter https://wittichenau.de/satzungen-und-verordnungen/ eingestellt und zugänglich gemacht.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Wittichenau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Wittichenau, 18.08.2025

Markus Posch

Bürgermeister

Kontakt

Kati Scholze

Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

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Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1, 02997 Wittichenau

Internet: www.wittichenau.de

Telefon:        035 725 / 755 42

E-Mail:          Kati.Scholze@wittichenau.de 

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