Bebauungsplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 03.09.2025 bis 06.10.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 7. öffentlichen Sitzung am 19.03.2025 beschlossen, für den Bereich der Flurstücke Nr. 490, 491, 492/1, 492/2, 493/1, 493/2, 494, 495, 496, 497 sowie Teile des Flurstücks Nr. 484 der Gemarkung Skassa einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB. Der am 27.11.2024 in Kraft getretene Gesamtflächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Großenhain wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zum Ersatzneubau eines Hühnerstalls, inkl. der Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage sowie der erforderlichen Erschließungsanlagen und Grünordnungsmaßnahmen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Skassa und hat eine Gesamtgröße von ca. 19 ha.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über das Vorhaben und die Planung zu unterrichten und zu beteiligen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 18.07.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltinformation i.d.F. vom 18.07.2025 sowie der Vorentwurf der Änderungsunterlagen zum Flächennutzungsplan i.d.F. vom 18.07.2025 liegen in der Zeit vom

03. September 2025 bis einschließlich 06. Oktober 2025

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Große Kreisstadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, 13.08.2025

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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