Flächennutzungsplan Gemeinde Göda Öffentliche Auslegung

8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Göda

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 13.05.2024
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Planzeichnung

Ziel und Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes


Ziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP-Änderung) der Gemeinde Göda ist die Änderung von zwei
Flächen im Gemeindegebiet deren Darstellungen aus zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen übernommen
werden. Diese 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Der
Beschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 24.03.2023 gefasst.
Die erste zu ändernde Fläche umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes (B-Plan)
„Neubau Schule/Hort Göda“. Der Geltungsbereich in der Gemarkung Göda erstreckt sich über eine Fläche von
1,35 ha. Der Gemeinderat Göda fasste am 14.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubau
Schule/Hort Göda“, Gemarkung Göda mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren nach
§ 8 Abs. 3 BauGB. Mit dem B-Plan soll Baurecht für einen Grundschulneubau mit integriertem Hort und einer
Sporthalle geschaffen werden. Zusätzlich sollen Flächen für einen Oberschulstandort vorgehalten werden, welcher
in den nächsten Jahrzehnten realisiert werden könnte. Sollte dieser in Göda aufgrund von geringer Nachfrage und
der strategischen Ausrichtung der Bildungsstandortverteilung im Landkreis Bautzen nicht möglich sein, sollen
andere Gemeinbedarfsnutzungen auf den vorgehaltenen Flächen ermöglicht werden.
Die zweite zu ändernde Fläche umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes „Wohngebiet
Kleinförstchen“. Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,7 ha. Der Gemeinderat fasste am
15.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“, Gemarkung
Kleinförstchen mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Mit
dem B-Plan sollen auf einer Brachfläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Technikstützpunktes Baurechte für
bis zu 17 Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Zudem wird aufgrund der Abschichtungsregelung für weitergehende Umweltprüfungen (gem. § 2 Abs. 4 Satz 5
BauGB i.V.m. §§ 39 Abs. 3 und § 50 Abs. 3 UVPG), auf die Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht im
Rahmen der 8. Flächennutzungsplanänderung verzichtet, es wird auf die Umweltprüfungen der Bebauungspläne
„Neubau Schule/Hort Göda“ und „Wohngebiet Kleinförstchen“ verwiesen. Die Überwachung der
Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB ist im Rahmen des Flächennutzungsplans nicht
durchzuführen. Die Darstellung der Flächenänderung erfolgt analog der festgesetzten Art baulicher Nutzung in den
Bebauungsplänen „Neubau Schule/Hort Göda“ und „Wohngebiet Kleinförstchen“.

Kontaktperson

Ansprechpartner: André Laue

Tel.: 035930 58311

E-Mail: andre.laue@goeda.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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