Ziel und Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Ziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP-Änderung) der Gemeinde Göda ist die Änderung von zwei Flächen im Gemeindegebiet deren Darstellungen aus zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen übernommen werden. Diese 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Der Beschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 24.03.2023 gefasst. Die erste zu ändernde Fläche umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes (B-Plan) „Neubau Schule/Hort Göda“. Der Geltungsbereich in der Gemarkung Göda erstreckt sich über eine Fläche von 1,35 ha. Der Gemeinderat Göda fasste am 14.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neubau Schule/Hort Göda“, Gemarkung Göda mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Mit dem B-Plan soll Baurecht für einen Grundschulneubau mit integriertem Hort und einer Sporthalle geschaffen werden. Zusätzlich sollen Flächen für einen Oberschulstandort vorgehalten werden, welcher in den nächsten Jahrzehnten realisiert werden könnte. Sollte dieser in Göda aufgrund von geringer Nachfrage und der strategischen Ausrichtung der Bildungsstandortverteilung im Landkreis Bautzen nicht möglich sein, sollen andere Gemeinbedarfsnutzungen auf den vorgehaltenen Flächen ermöglicht werden. Die zweite zu ändernde Fläche umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes „Wohngebiet Kleinförstchen“. Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,7 ha. Der Gemeinderat fasste am 15.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“, Gemarkung Kleinförstchen mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Mit dem B-Plan sollen auf einer Brachfläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Technikstützpunktes Baurechte für bis zu 17 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Zudem wird aufgrund der Abschichtungsregelung für weitergehende Umweltprüfungen (gem. § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB i.V.m. §§ 39 Abs. 3 und § 50 Abs. 3 UVPG), auf die Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht im Rahmen der 8. Flächennutzungsplanänderung verzichtet, es wird auf die Umweltprüfungen der Bebauungspläne „Neubau Schule/Hort Göda“ und „Wohngebiet Kleinförstchen“ verwiesen. Die Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB ist im Rahmen des Flächennutzungsplans nicht durchzuführen. Die Darstellung der Flächenänderung erfolgt analog der festgesetzten Art baulicher Nutzung in den Bebauungsplänen „Neubau Schule/Hort Göda“ und „Wohngebiet Kleinförstchen“.
Ansprechpartner: André Laue
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