Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Frühzeitige Beteiligung

5. Änderung des Bebauungsplans "Tannewald mit Stämmerweg", OT Radefeld der Stadt Schkeuditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 01.03.2024
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Aufstellung des Straßenbebauungsplanes „Stämmerweg“ sowie in der Sitzung am 21.07.2021 die Aufstellung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Tannewald“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im zweistufigen Regelverfahren beschlossen.

Aufgrund der engen räumlichen und inhaltlichen Verknüpfungen werden die beiden Einzelverfahren zukünftig als ein Bauleitplanverfahren fortgeführt.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Tannewald mit Stämmerweg“ befindet sich im Ortsteil Radefeld und umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Tannewald“, den Stämmerweg sowie die Verlängerung des Stämmerweges bis zur Südumfahrung Schladitzer See.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Nordwesten durch den Haynaer Weg, im Nordosten durch den Bebauungsplan „Am Hayner Weg“ sowie die Bestandsstraße Stämmerweg, im Osten und Süden durch Wald- und Ackerflächen sowie im Westen durch die Lindenthaler Straße und die Kölner Straße (S 1) begrenzt. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan durch rote Umrandung gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 45 ha.

Die Planänderung verfolgt im Zusammenhang mit der Planung bzw. Umsetzung aktueller gewerblicher Bauvorhaben folgende städtebauliche Zielstellungen:

  • Genereller Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Stellplätzen für Flughafen-Parkplatz-Shuttle,
  • Anpassung von Gebietsfestsetzungen, Baufeldgrenzen sowie Kompensations- und Verkehrsflächen,
  • Klarstellung von Festsetzungen, die in Folge anderer Planverfahren bereits geändert sind und
  • Entlastung der Ortslage Radefeld vom Durchgangsverkehr durch die planungsrechtliche Sicherung der Straßenbaumaßnahmen Ausbau des Stämmerweges sowie des Knotenumbaus S 1 /Kölner Straße.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck werden die Vorentwurfsunterlagen der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Tannewald mit Stämmerweg“ in der Zeit

vom 29.01.2024 bis 01.03.2024

im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 (2. OG, Zimmer 2.04) in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (034204 88-1702) oder E-Mail (stadtentwicklung@schkeuditz.de).

Währender der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz eingereicht, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de gesendet oder währender der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

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Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung/ Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwicklerin Anika Jankowski

Telefon 034204 - 88 1702

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