Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Schönfeld Öffentliche Auslegung

Vorhaben- und Erschließungsplan "Schießsportanlage Schönfeld"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat von Schönfeld hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Schieß-sportanlage Schönfeld“ gefasst. Die frühzeitige Offenlegung dazu war vom 13.11.2024 bis zum 16.12.2024.

Das beplante Grundstück Fl-st. 383 in der Gemarkung Schönfeld ist 68.196 m² groß. Weniger als ein Viertel der ausgewiesenen Fläche wird von den geplanten Anlagen ausgefüllt. Die restliche Fläche ist der Sicherheitsbereich, welcher durch die grünordnerischen Maßnahmen aufgewertet wurde.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Schießsportanlage Schönfeld“ in der Fassung vom 02.06.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) sowie dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, 01561 Schönfeld,

Straße der MTS 11.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.gemeinde-schoenfeld.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Architekturbüro Partzsch Part GmbH,

Kalkreuther Straße 15, 01561 Ebersbach, Tel. 035208/80030, E-Mail www.bauplanung-vp.de zur Verfügung.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Anregungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an das v.g. Büro zu senden. Sollten Sie sich bis zum 11.07.2025 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht.

Schönfeld, 19.05.2025

Falk Lindenau                                                                    

Bürgermeister der

Gemeinde Schönfeld

Kontakt

Architekturbüro Partzsch Part GmbH, Kalkreuther Straße 15, 01561 Ebersbach, Tel. 035208/80030, E-Mail www.bauplanung-vp.de 

Informationen

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