Flächennutzungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan zum B-Plan „Wohngebiet St. Jacob“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 10.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brand-Erbisdorf

über die frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs für die 2. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet St. Jacob“

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Vorentwurf für die 2. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet St. Jacob“ in der Fassung vom 26.03.2025 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt (Beschluss Nr. 027/2025).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 84/40, 82/4 und 78/38 der Gemarkung St. Michaelis.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

Vorhabensträger ist die Firma Immobilien Am Schacht GmbH aus Langenau.

Durch den Wegfall des § 13b BauGB kann der Bebauungsplan nicht mehr im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Für die Fortführung des begonnenen Bauleitplanverfahrens ist die Umstellung in das zweistufige Regelverfahren erforderlich.

Der Beschluss zum Wechsel der Verfahrensart für den Bebauungsplan wurde in der Stadtratssitzung am 25.03.2025 gefasst (Beschluss Nr. 009/2025). Der Beschluss zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls in der Stadtratssitzung am 25.03.2025 gefasst (Beschluss Nr. 010/2025).

Die bereits stattgefundene öffentliche Auslegung mit Behörden- und Trägerbeteiligung zum damaligen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet St. Jacob“ in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 05.12.2022 soll im weiteren Verfahren als frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes gewertet werden.

Aufgrund der Umstellung in das zweistufige Regelverfahren erfolgt nach dem bisher vorauseilenden B-Plan Verfahren nunmehr die öffentliche Auslegung und frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Vorentwurf zur 2. Partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich zum 10.07.2025 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 10.06.2025 bis zum 10.07.2025 im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Auslegung und Unterrichtung sollen vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf für die 2. Partielle Änderung des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. während der o. g. Dienstzeiten als Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes:

  • Lageplan Geltungsbereich B-Plan – Stand: 26.03.2025
  • Planzeichnung Vorentwurf 2. Änd. FNP – Stand: 26.03.2025
  • Begründung Vorentwurf 2. Änd. FNP – Stand: 26.03.2025

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.  

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 27.05.2025


Dr. Martin Antonow                     
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontakt

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Weidensdorfer

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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